Gutachter: „Maskenmann“ ist schuldfähig
Celle (dpa) - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Kindermörder Martin N. hat ein psychiatrischer Gutachter dem Mann am Montag Schuldfähigkeit attestiert.
Der als „Maskenmann“ bekanntgewordene 41-Jährige soll zwischen 1992 und 2001 drei Jungen ermordet und zahlreiche sexuell missbraucht haben. Den Großteil der Taten hat er gestanden. Die Aussage des Gutachters könnte entscheidend dafür sein, ob das Gericht eine Sicherungsverwahrung verhängt.
Vor dem im Oberlandesgericht in Celle tagenden Gericht waren zuvor Auszüge aus Chat-Protokollen verlesen worden. Der Angeklagte soll unter verschiedenen Pseudonymen rund 4500 Beiträge auf einer Pädophilen-Internetseite verfasst haben. Dort soll sich der 41-Jährige zwischen 2000 und 2011 zu sexuellen Fantasien geäußert und bekannte Gedichte obszön umgeschrieben haben.
Die Kammer verhandelt den „Maskenmann“-Prozess ausnahmsweise in Celle. Im Landgericht in Stade, wo sonst verhandelt wird, laufen an diesem Montag mehrere große Strafprozesse parallel.