Häftling verlangt Tod statt Gefängnis

Ein belgischer Sexualstraftäter will nicht mehr leben. Seine Begründung: Er habe unerträgliche psychische Leiden.

Foto: dpa

Brüssel. Wann Frank Van Den Bleeken sterben wird, ist geheim. Aber es dürfte bald sein. Der belgische Sexualstraftäter und Mörder (50) hält es im Gefängnis nicht mehr aus und darf auf eigenen Wunsch hin Sterbehilfe erhalten. So hat es sein Anwalt mit der Justiz ausgehandelt. Heute dürfte das Brüsseler Berufungsgericht dies bestätigen. Van Den Bleeken leidet unter sexuellen Wahnvorstellungen und gilt als unzurechnungsfähig. Belgien diskutiert die Frage: Darf ein psychisch kranker Häftling per Todesspritze seiner Haft entkommen?

Die Hinterbliebenen des Mordopfers haben kein Verständnis. „Er soll in seiner Zelle sterben“, sagt die Schwester des Opfers. Sein Anwalt verteidigt das Vorgehen. „Mein Mandant leidet unendlich“, sagte Jos Vander Velpen. Seit fast 30 Jahren sitze der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder hinter Gittern. Er wurde „interniert“, was ungefähr der deutschen Sicherungsverwahrung entspricht. Ziel war, den Sexualstraftäter zu therapieren. Bis auf eine kurze Ausnahme sei dies nicht geschehen, klagt sein Anwalt.

Van Den Bleeken bat im Vorjahr um Verständnis: „Ich bin ein Mensch. Und was immer ich auch getan habe, ich bleibe ein Mensch. Und deswegen sage ich: Gewährt mir Sterbehilfe.“ Mit 20 Jahren hatte er eine Frau vergewaltigt und ermordet. Weil es zu wenige Behandlungsangebote gab, landete der Mann in einer herkömmlichen Zelle. Seine Versuche, zur Behandlung in ein niederländisches Gefängnis mit Therapieplatz verlegt zu werden, blieben erfolglos. Als Ausweg sah er nur, sich das Recht auf Sterbehilfe zu erstreiten.

Auch wenn niemand weiß, wann Van Den Bleeken sterben wird, ist der Ablauf bekannt. Er wird für 24 Stunden aus dem Gefängnis entlassen, um sich in einem Krankenhaus im Kreis der Familie vom Leben zu verabschieden. Sein Anwalt sagt: „Er kann dann in Würde sterben.“