Haftstrafe für Frau von „Sauerland-Anführer“ gefordert
Berlin. Im Prozess gegen die Frau des Anführers der islamistischen „Sauerland-Gruppe“ hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag zweieinhalb Jahre Haft beantragt. Die 29-Jährige „hatte eine radikal islamistische Einstellung und war eine fanatische Kämpferin“, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Berliner Kammergericht.
Die Anklage der Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland habe sich bestätigt. Das Plädoyer der Verteidigung wird noch an diesem Dienstag erwartet. Das Urteil ist für kommenden Dienstag angekündigt. Die Kauffrau hatte gestanden, Gelder für die Islamische Dschihad Union und Deutsche Taliban-Mudschahedin gesammelt und Propagandatexte im Internet veröffentlicht zu haben.
Die Bundesanwaltschaft hob hervor, dass diese Organisationen Terroranschläge mit unermesslichem Leid für eine Vielzahl von Menschen durchführen. Der Terror sei auch gegen Deutschland gerichtet. Zwar sei nicht auszuschließen, dass sich die Angeklagte von ihrer Haltung gelöst hat, sie solle aber wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben, forderte der Bundesanwalt.
In der islamistischen Szene habe die 29-Jährige eventuell auch durch ihren Ehemann Symbolcharakter. Der Ehemann war im März 2010 in Düsseldorf zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte mit der „Sauerland“-Gruppe Anschläge in Deutschland geplant. Auch er hatte sich vom Terrorismus losgesagt.