NSU-Prozess in München Zschäpe-Verteidiger: Bundesanwaltschaft ignoriert Fakten
München (dpa) - Im Münchner NSU-Prozess haben die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ihr Plädoyer fortgesetzt - und in teilweise scharfer Form weitere Anklagevorwürfe zurückgewiesen.
Die Bundesanwaltschaft ignoriere Fakten oder lasse solche unerwähnt, die Zweifel an den Behauptungen der Anklage aufkommen lassen könnten, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München. Seine Kritik begründete er oftmals damit, daß die Ankläger in ihrem Plädoyer Erklärungen Zschäpes völlig außer acht gelassen hätten. Oder Zschäpes Einlassungen werde widersprochen, „wohl aus Prinzip und um die Anklage stimmig zu halten“.
Tatsächlich hatte sich Zschäpe erst nach zweieinhalb Jahren Prozessdauer erstmals geäußert - aber nur schriftlich. Fragen beantworteten sie und ihre Anwälte ebenfalls nur schriftlich - und nur solche des Senats, nicht aber der Anklage oder der Nebenkläger.
Borchert kritisierte, die Bundesanwaltschaft lege „Indizien und Fakten“ so aus und interpretiere sie so, dass diese in das Anklageschema passten. Damit setze sich die Anklage „der berechtigten Kritik der Voreingenommenheit und einseitigen Beweiswürdigung aus“.
Konkret wies Borchert beispielsweise den Vorwurf zurück, Zschäpe sei an der Beschaffung von Waffen für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) beteiligt gewesen. Die Bundesanwaltschaft habe nicht nachgewiesen, dass Zschäpe auch nur eine einzige Waffe erworben habe.
Zudem argumentierte Borchert, aus der Tatsache, dass Zschäpe das gemeinsame Leben im Untergrund absicherte, lasse sich nicht auf den Willen schließen, dass sie sich an den von ihren beiden Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen Morden beteiligen wollte. „Zumal die Mandantin dies umfassend bestreitet“, fügte Borchert hinzu.
Borchert hatte am Dienstag mit seinem Plädoyer begonnen, das er zusammen mit seinem Kollegen Mathias Grasel halten will und das möglicherweise noch bis diesen Donnerstag dauern könnte. Die beiden Anwälte weisen insbesondere den zentralen Anklagevorwurf zurück, Zschäpe sei Mittäterin an allen Morden und Anschlägen des NSU gewesen. Einen Antrag für das Strafmaß dürften die Verteidiger erst am Ende stellen.
Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.