Mammutverfahren kommt zum Ende Verteidiger im NSU-Prozess: Zschäpe war keine Mittäterin
München (dpa) - Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben eine Mittäterschaft ihrer Mandantin an den Morden und Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ bestritten.
Was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert an diesem Dienstag im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht. Und eine Mittäterschaft Zchäpes lasse sich auch weder mit deren Charakter noch mit deren früheren politisch geprägten Aktivitäten begründen.
Einen Antrag für das Strafmaß stellte der Verteidiger am Dienstag zunächst nicht. Damit ist erst am Ende seines Schlussvortrags zu rechnen, den er gemeinsam mit seinem Kollegen Mathias Grasel halten will. Der Prozess wurde am Nachmittag bis Mittwoch unterbrochen.
Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.
Borchert sagte dagegen mit Blick auf den ersten NSU-Mord im September 2000 in Nürnberg: „Meine Mandantin bestreitet vehement, sowohl diesen Mord als auch die späteren Morde und Bombenanschläge gewollt und unterstützt zu haben.“ Der Verteidiger kritisierte in seinem Plädoyer, die Bundesanwaltschaft habe die Beweise in dem seit fast fünf Jahren dauernden Verfahren „mangelhaft“ und „einseitig“ bewertet. Zschäpe habe nicht einmal die Motive ihrer beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gekannt.
Falsch interpretiere die Anklage auch Zschäpes Rolle innerhalb des Trios, sagte Borchert. Sie sei zwar durchaus selbstbewusst gewesen, den viel dominanteren Mundlos und Böhnhardt habe sie aber nichts entgegenzusetzen gehabt. Die Taten der beiden Männer hätten sie abgestoßen. Zschäpe habe sich gleichwohl zu Böhnhardt hingezogen gefühlt und keine Chance für eine Rückkehr in ein bürgerliches Leben gesehen - deshalb habe sie das Untergrundleben mitgemacht.
Mit den Verteidiger-Plädoyers soll das seit Mai 2013 laufende Mammutverfahren in die letzte Etappe gehen - auch wenn noch ein möglicher neuer Beweisantrag eines Mitangeklagten im Raum steht. Befangenheitsanträge und juristische Streitereien hatten deren Beginn in den vergangenen Wochen immer weiter verzögert. Im Anschluss an Borchert und Grasel sollen nach bisheriger Planung des Gerichts die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort für ihre Schlussvorträge bekommen: Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Dann sollen die Anwälte der insgesamt vier Mitangeklagten folgen.
Wann es ein Urteil geben könnte, ist aber nach wie vor völlig offen. Noch nicht entschieden hat das Oberlandesgericht auch, ob das Verfahren gegen einen der Mitangeklagten, André E., abgetrennt werden soll. Das hatten die Bundesanwaltschaft und der Anwalt des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben am Dienstag beantragt. Bundesanwalt Herbert Diemer warf E.s neuem Anwalt Daniel Sprafke vor, den Prozess „bis zum Sankt-Nimmerleinstag“ verzögern zu wollen. Auslöser für die neue Debatte waren neue Beweisanträge Sprafkes.