Haftstrafe für Stiefvater des zu Tode geprügelten Alessio
Freiburg (dpa) - Nach dem qualvollen Tod des dreijährigen Alessio im Schwarzwald ist der Stiefvater des Jungen zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach den 33 Jahre alten Landwirt wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung schuldig.
Der Mann hatte zum Prozessauftakt Mitte September zugegeben, Alessio geschlagen zu haben. Der Dreijährige war schwer verletzt worden und kurze Zeit später an den Folgen der heftigen Schläge gestorben. Die Tat hatte sich Mitte Januar auf dem Bauernhof der Familie in Lenzkirch bei Freiburg ereignet. Der Landwirt sitzt seither in Untersuchungshaft.
Der 33-Jährige sei voll schuldfähig, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack in der Urteilsbegründung. Nachdem Alessio eine Treppe hinunter gestürzt sei, habe der Mann mindestens drei Mal mit der Faust wuchtig dem verletzt am Boden liegenden Kind in den Bauch und ein Mal in die Seite geschlagen. Alessio sei den Attacken hilflos ausgeliefert gewesen. Er starb an schweren inneren Verletzungen.
Gehandelt habe der Landwirt aus Überforderung und aus Frust über seine Lebenssituation. „Sie haben Ihre Emotionen am Kind, dem absoluten schwächsten Glied in der Kette, abreagiert“, sagte die Richterin. Der Stiefvater habe in einer „gefühllosen und gleichgültigen Gesinnung“ dem Dreijährigen gegenüber gehandelt, auch wenn er den Tod des Jungen nicht geplant oder gewollt habe.
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer acht Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert. Die Verteidigerin hatte sich für vier Jahre Haft ausgesprochen. Der Angeklagte hatte gesagt, er bereue die Tat.
In der Kritik in dem Fall steht das zuständige Jugendamt. Es soll Warnungen ignoriert und Alessio nicht ausreichend geschützt haben. Bereits im Sommer 2013 hatte es Hinweise von Medizinern gegeben, dass Alessio körperlich misshandelt wird. Das Jugendamt entschied jedoch, den Jungen in der Familie zu lassen.
Die Arbeit des Jugendamtes habe in dem Prozess keine Rolle gespielt, sagte Kleine-Cosack. Sollte es strafrechtliche Verfehlungen gegeben haben, müsse dies gesondert verhandelt werden.
Staatsanwalt Klaus Hoffmann sagte, seine Behörde ermittele gegen den verantwortlichen Mitarbeiter des Jugendamtes. Eine Entscheidung, ob der Beamte vor Gericht müsse, werde es in den nächsten Wochen geben.
Den Vorwurf der regelmäßigen körperlichen Misshandlung des Jungen, der dem Stiefvater in der Anklage gemacht wird, sah das Gericht nicht als erwiesen an. Die meisten Verletzungen des Kindes könnten auch durch Unfälle entstanden sein. Eine systematische Misshandlung habe es nicht gegeben. Schuldig gemacht habe sich der Stiefvater, neben den tödlichen Schlägen, der Körperverletzung in vier Fällen.