Hammerattacke auf eigene Kinder - Vater muss lebenslang in Haft
Kassel (dpa). Als ihr Vater mit dem Hammer auf sie losschlug, schliefen Kim-Katharina (7), Anna-Lena (5) und Jonas (3) friedlich neben ihren Kuscheltieren. Ihr Papa hatte sie noch zu Bett gebracht, bevor er sich mit dem 500 Gramm schweren Zimmermannshammer zurück schlich und mit wuchtigen Hieben auf die Köpfe der Kinder einprügelte.
Nach Einschätzung von Ärzten überlebten die Kinder nur wie durch ein Wunder.
Ein gutes halbes Jahr nach der Tat im nordhessischen Berndorf hat das Landgericht Kassel den 40-Jährigen am Mittwoch wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.Im Prozess vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts hatte der Angeklagte ausgesagt, er habe die drei Kinder aus Verzweiflung über seine gescheiterte Ehe umbringen wollen. "Wenn ich die Kinder nicht haben kann, dann soll sie auch meine Ex-Frau nicht haben", gab der dicke, kleine Mann zu Protokoll.
Die Kinder lebten nach Scheidung und Sorgerechtsstreit bei der Mutter und deren neuem Partner. Nach einer Lockerung des Besuchsrechts durfte der Vater die Kinder an einem Wochenende wieder sehen. Nach der Tat wollte er sich laut eigener Aussage umbringen - doch ihn habe der Mut verlassen.Nach stundenlanger Tour in einem Mietwagen kehrte der 40-Jährige am nächsten Tag zurück und stellte sich der Polizei Kassel.
So gelangte in letzter Minute noch Hilfe zu den Kindern in Berndorf. Stundenlang hatten sie in ihren Blutlachen gelegen. Die heute acht Jahre alte Kim-Katharina robbte sich noch bis in den Flur der Wohnung und kauerte dort mehr tot als lebendig. "Ihr Kopf wurde wie ein Puzzle zusammengeklebt", sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze in der Urteilsbegründung. Sie habe "einen erheblichen Verlust der Hirnsubstanz" erlitten. Ihre kleineren Geschwister lagen leblos auf der Couch, schilderten Notärzte.
Das Gericht wertete alle drei Attacken als versuchten Mord und verhängte für alle drei Fälle lebenslange Haft - das summiert sich im deutschen Strafrecht aber nicht. Mit dem Urteil "lebenslang" muss der Vater mindestens 15 Jahre absitzen. Erst dann kann er einen Antrag auf Haftentlassung stellen.
Laut Gesetz hätte die Strafe geringer ausfallen können, da niemand starb. Richter Mütze betonte: "Davon können wir wirklich keinen Gebrauch machen." Als sich der Vater stellte, habe er gesagt: "Ich habe meine Kinder umgebracht." Er sei also vom Erfolg der Tat ausgegangen. "Er hat nicht willentlich dazu beigetragen, dass die Kinder gerettet werden", sagte Mütze.Für das Urteil lebenslang spreche außerdem, dass zwei juristische Definitionen des Mordversuchs erfüllt seien: Zum einen ging der Vater heimtückisch vor, indem er die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Kinder ausnutzte.
Zum anderen geschah die Tat aus niederen Beweggründen, da der Angeklagte seiner Frau "eins auswischen wollte", wie er es selbst formulierte. "Das steht auf sittlich tiefster Stufe", sagte Mütze.Der Verteidiger des 40-Jährigen, Werner Momberg, hatte sich gegen eine lebenslange Haft gewandt und eine Strafe von maximal 15 Jahren gefordert. "Ich gehe davon aus, dass alle Beteiligten in Revision gehen werden", sagte Momberg. Verzweiflung und nicht bloß niedere Beweggründe hätten seinen Mandanten zu der Tat getrieben.
Die Staatsanwaltschaft prüft ebenfalls, in Revision zu gehen. Sie hatte auf lebenslange Haft und die zusätzliche Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld plädiert - damit müsste der Mann länger als 15 Jahre hinter Gitter.Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos auf. Die Augen hinter seiner großen Brille blieben starr. Nur als der Richter von der Ex- Frau sprach, schüttelte der Mann mehrmals den Kopf.