Heinsberg: Bruder des Sextäters klagt gegen Überwachung

Aachen (dpa).- Ein Gericht in Aachen entscheidet am Montagvormittag, ob ein Sexualstraftäter auch nach seiner Entlassung noch 24 Stunden am Tag überwacht werden darf. Der Fall des in Heinsberg wohnenden Mannes hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht.

Der Mann gilt auch nach seiner Entlassung als noch gefährlich. Deshalb wird er von der Polizei seit knapp zwei Jahren observiert. Sein Bruder, bei dem der frühere Häftling heute lebt, hat dagegen Klage eingereicht. Er fühlt sich schikaniert.

Letztes Jahr hatte das Gericht die vorläufige Einstellung der Überwachung abgelehnt.