„Hells Angels“-Kutten dürfen vor Gericht verboten werden
Karlsruhe (dpa) - Motorradwesten der „Hells Angels“ dürfen während einer Gerichtsverhandlung verboten werden.
Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, verstößt ein Verbot der sogenannten Kutten für Zuschauer eines Strafprozesses nicht gegen den Grundsatz der öffentlichen Verhandlung und auch nicht gegen das Recht auf ein faires Strafverfahren (Az. 2 BvR 2405/11).
Die Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds des „Hells Angels Motorcycle Club“, der 2010 vor dem Landgericht Potsdam wegen Beihilfe zur räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war. Seine Mitangeklagten - ebenfalls „Hells Angels“ - wurden unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung zu längeren Haftstrafen verurteilt.
In dem Prozess hatte der Gerichtspräsident das Tragen von Motorradwesten und sonstigen Bekleidungstücken, die die Zugehörigkeit zu einem Motorradclub demonstrieren, verboten. Ein „massenhaftes Tragen szenetypischer Kleidung“ stelle eine nicht hinnehmbare Machtdemonstration dar, die Verfahrensbeteiligte einschüchtern und beeinflussen könnte.
Die Angeklagten hatten zuvor Zeugen derart unter Druck gesetzt, dass diese ihre Aussagen zeitweilig zurückgenommen hatten. Sie hatten vom Besitzer eines Tätowierstudios im brandenburgischen Beelitz Schutzgeld erpresst. Unter anderem hatten sie ihm ein frisch getötetes Schaf vor die Wohnungstür gelegt.
Das Kuttenverbot während des Prozesses verstoße auch nicht gegen das Willkürverbot, entschieden die Verfassungsrichter. Es sei vielmehr notwendig, durch geeignete vorbeugende Maßnahmen für eine sichere und ungestörte Gerichtsverhandlung zu sorgen. Die Sicherheitsverfügungen „führten weder ausdrücklich noch faktisch zum Ausschluss der Öffentlichkeit insgesamt oder auch nur einzelner Personengruppen oder Personen. Sie legten ausschließlich Zugangsmodalitäten fest, deren Befolgung ohne weiteres möglich und zumutbar war“.
Die „Hells Angels“ wurden 1948 von Motorrad-Fans in den USA gegründet. Inzwischen gelten sie als mächtigster Rockerclub der Welt. Regional wurde die Gruppe als kriminell eingestuft und verboten, etwa in Hamburg.