Hilfsleistungen So kommen ukrainische Geflüchtete an Sozialleistungen
Berlin · Wer dem Krieg in der Ukraine entflieht, hat in Deutschland Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, berechnet das zuständige Sozialamt.
Wenn schon der Einkauf von Lebensmitteln schwierig ist: Mit ihrer einheimischen Währung können ukrainische Geflüchtete in Deutschland aktuell wenig anfangen. Sie können hier weder mit Hrywnja bezahlen, noch sind die Wechselaussichten gegen Euros besonders rosig. Eine Hilfestellung können daher Sozialleistungen sein, die den Geflüchteten zustehen.
Denn sofern Bedürftigkeit besteht, haben alle in Deutschland erfassten Schutzsuchenden Anspruch auf Unterstützung nach dem Asylbewerbergesetz. Dazu zählen etwa Leistungen für Verpflegung, Unterkunft, Bildungsteilhabe und medizinische Versorgung.
„Hierzu ist eine Registrierung zum Beispiel in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden erforderlich“, schreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf seiner Webseite. Nach erfolgter Registrierung erhalten geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer eine Bescheinigung, die sie beim zuständigen Sozialamt vorlegen können, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Deutsche Bankverbindung ist für Auszahlung nicht nötig
Eine deutsche Bankverbindung braucht es für die Auszahlung nicht zwingend. Nach BAMF-Angaben können Leistungen auch als Sachleistung erbracht werden, zum Beispiel durch Bereitstellung einer Unterkunft oder Kleidung. „Die Auszahlung von Sozialleistungen kann aber auch in bar oder per Barscheck erfolgen“, sagt Andrea Kothen von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl.
Ukrainische Geflüchtete können in Deutschland aber problemlos ein Konto bei jeder beliebigen Bank eröffnen. Dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) zufolge hat jede Verbraucherin und jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto.