Drohnenflüge Hobby-Piloten kennen sich mit Drohnen oft nicht gut genug aus
Die Geräte können im Flugverkehr zur Gefahr werden. Für Modelle mit mehr als zwei Kilo Gewicht ist daher ein Führerschein nötig.
Düsseldorf. An Weihnachten lagen wieder viele von ihnen unter dem Tannenbaum — die Rede ist von Drohnen. Mittlerweile gibt es nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung mehr als eine Million deutschlandweit. Doch die unbemannten Fluggeräte sind kein Spielzeug. Besitzer sollten wissen, worauf im Umgang mit ihnen zu achten ist. Wer sich nicht mit der Gesetzeslage auskennt, muss bei Verstößen mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro oder sogar einer Haftstrafe rechnen.
Allein im vergangenen Jahr wurden deutschlandweit 88 Drohnen im Flugverkehr gesichtet. In Düsseldorf meldeten Piloten acht und am Flughafen Köln/Bonn vier Fluggeräte, die ihnen aufgefallen waren. „Die Dunkelziffer ist jedoch wesentlich größer“, weiß Michael Fuhrmann von der Deutschen Flugsicherung, die die Drohnensichtungen an die Polizei weiterreicht. Diese versucht dann, die Täter zu ermitteln.
Das Problem ist, dass die Drohnen nicht auf dem Radar auftauchen. Über Flughäfen sind Drohnenflüge deshalb verboten. Die Flugsicherung schlägt Alarm: „Flugzeuge haben im Anflug noch eine Geschwindigkeit über 200 Stundenkilometern. Was bei einem Zusammenstoß mit der Cockpit-Scheibe passieren würde, kann sich wohl jeder vorstellen“, sagt Fuhrmann.
Doch nicht nur über Flughäfen sind Drohnen verboten. Auch über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Anlagen und Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten oder Industrieanlagen sowie Naturschutzgebieten sind sie nicht erlaubt. Außerdem gilt außer auf Modellflugplätzen eine maximale Flughöhe von 100 Metern.
Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm müssen mit einem feuerfesten Schild versehen sein, auf dem Name und Adresse des Eigentümers stehen. Für Modelle mit einem Gewicht über zwei Kilo wird zudem seit Oktober 2017 ein Kenntnisnachweis benötigt. Dieser Drohnen-Führerschein kann unter anderem bei der Copteruni in Solingen erworben werden. Ein Online-Kurs bereitet dort auf die Prüfung vor. Jan Evers, Berufspilot bei der Lufthansa und Gründer der Copteruni, steht den Kurs-Teilnehmern zur Seite.
Die Prüfung selbst muss jedoch vor Ort in Solingen abgelegt werden. „Bisher erlaubt das Luftfahrt-Bundesamt aus Angst vor Missbrauch noch nicht, den Test online zu machen “, sagt Holger Hammerl, Leiter der vom Luftfahrt-Bundesamt zertifizierten Prüfstelle und selbst seit über 40 Jahren Modellflugzeugpilot. In der Prüfung müssen die Teilnehmer 51 Fragen aus den Bereichen Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb einer Drohne beantworten. Eine praktische Prüfung ist für den privaten Gebrauch nicht erforderlich.
„Viele kaufen sich hobbymäßig eine Drohne und wissen gar nicht wirklich, wo sie damit fliegen dürfen und was erlaubt ist“, sagt Hammerl. „Ich wäre dafür, wenn der Führerschein für alle Drohnen-Besitzer Pflicht wäre. Denn mit einer 1,9 Kilo schweren Drohne kann man genauso Unsinn bauen.“