Urteil Höchststrafe im Prozess um tödlichen Messerangriff auf Krefelder Paar
Im Prozess um einen mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff auf Krefelder in Dresden hat das sächsische Oberlandesgericht die Höchststrafe gegen den Angeklagten verhängt.
Das Gericht verurteilte Abdullah A. unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes am Freitag zu lebenslanger Haft. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die anschließende Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.
Das OLG verurteilte A. auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Mit ihrem Urteil folgten die Richter den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte nicht auf ein bestimmtes Strafmaß plädiert, sondern für den 21-jährigen Angeklagten die Anwendung des Jugendstrafrechts gefordert.
Der als islamistischer Gefährder eingestufte Syrer soll im Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen haben, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt.