Inzidenz bei 93,7 Geschäfte in Krefeld dürfen ab Freitag wieder Kunden empfangen - das sind die Regeln

Krefeld · Nachdem die Zahl der Corona-Infizierten und die Sieben-Tage-Inzidenz weiter rückläufig sind, dürfen nun offiziell Geschäfte in Krefeld ab Freitag wieder Kunden empfangen. Die Voraussetzungen für „Click & Meet“ im Überblick.

Zwar haben sich innerhalb von 24 Stunden wiederum 40 Menschen mit dem Virus angesteckt, aber sowohl die Zahl der Infizierten als auch die Sieben-Tage-Inzidenz sind rückläufig. Krefelder geschäfte dürfen daher ab Freitag wieder Click & Meet anbieten.

Foto: Andreas Bischof

Langsam, aber stetig nimmt die Dynamik der Corona-Neuinfektionen in Krefeld ab, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Zwar haben sich innerhalb von 24 Stunden wiederum 40 Menschen mit dem Virus angesteckt, aber sowohl die Zahl der Infizierten als auch die Sieben-Tage-Inzidenz sind rückläufig (Stand Donnerstag, 20. Mai, 0 Uhr). Bei 11.286 positiven Tests seit Beginn der Pandemie (Mittwoch: 11.246) sind 366 (374) Personen akut erkrankt und 10.748 (10.700) inzwischen genesen. Es bleibt bei 172 Todesfällen seit Beginn der Pandemie.

Das Robert-Koch-Institut ermittelt eine Inzidenz von 93,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Mittwoch: 98,9). Immer noch werden 27 Krefelder mit schweren Symptomen von Covid-19 in Krefelder Krankenhäusern behandelt. Sieben liegen auf der Intensivstation, sechs werden künstlich beatmet.

32.332-mal wurde bislang eine Quarantäne angeordnet oder angeraten. 51.701 Erstabstriche auf das Virus wurden genommen, für 217 Proben steht das Ergebnis aus den Laboren noch aus.

MNS-Pflicht ist weiterhin gültig

Trotz der rückläufigen Inzidenz ist die Maskenpflicht in hoch frequentierten Fußgängerbereichen weiterhin gültig – umso mehr vor dem Hintergrund, dass am Freitag die Geschäfte für „Click & Meet“ wieder öffnen dürfen.

Am Mittwoch hat der Kommunale Ordnungsdienst in den Fußgängerbereichen der Innenstadt insgesamt 24 Personen ohne Mund-Nase-Bedeckung angetroffen. Hier wird jeweils ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Eine Doppelstreife von KOD und Polizei traf auf dem Südwall eine Person ohne Maske und mit zwei Hunden an. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor. Er wurde in Gewahrsam genommen.

Auch die Einhaltung der Quarantänepflicht wurde stichprobenartig im ganzen Stadtgebiet kontrolliert. Die Ordnungskräfte haben alle 26 überprüften Personen zu Hause angetroffen. In der Geltungszeit der Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr sprachen KOD und Polizei insgesamt 78 Personen an, die sich im Freien aufhielten. 23 von ihnen konnten keine triftigen Gründe nennen, dass sie ihr Haus verlassen hatten. Sie müssen nun ein Bußgeld von 250 Euro zahlen.

Corona an Krefelder Schulen und Kitas

An weiteren Schulen und Kindertageseinrichtungen (Kitas) sind Corona-Fälle aufgetreten. Nach jeweils einer Infektion in den Kitas Remscheider Straße und Alte Gladbacher Straße müssen sich insgesamt 17 Kontaktpersonen in Quarantäne begeben. Einen Covid-Fall gab es auch an der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule und am Berufskolleg Vera Beckers. Hier sind insgesamt neun enge Kontaktpersonen von einer Quarantäne betroffen.

Click & Meet ab Freitag erlaubt

Die Stadt Krefeld hat vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) am Mittwoch die offizielle Bestätigung erhalten, dass ab Freitag, 21. Mai, die Geschäfte in Krefeld wieder im Modus „Click & Meet“ öffnen dürfen. Konkret bedeutet dies, dass die Geschäfte Kunden mit negativem Testergebnis und unter der Voraussetzung vorheriger Anmeldung – bei begrenzter Personenanzahl von einer Person je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche– empfangen dürfen.

Voraussetzungen für das Shopping

  • Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske des Standards FFP2 oder vergleichbarer Maske
  • Der Kunde muss ein negatives Ergebnis eines Tests innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung vorlegen. Es muss ein anerkannter Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sein. Geimpfte und genesene Personen sind dabei getesteten Personen gleichgestellt.
  • Der Betreiber des Geschäftes ist verpflichtet, die Kontaktdaten der Kunden aufzunehmen: Name, Vorname sowie eine gesicherte Kontaktinformation wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift sowie der Zeitraum des Aufenthaltes sind zu hinterlegen.
  • Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäftes hinausgehen, ist untersagt.

Entscheidend für die Frage weitergehender Öffnungen – auch in weiteren Bereichen, die von Corona-Einschränkungen betroffen sind – sind die Regelungen im Infektionsschutzgesetz. Demnach muss Krefeld an fünf aufeinander folgenden Werktagen einen Wert von 100 bei der Sieben-Tage-Inzidenz unterschreiten. Dann greifen nicht mehr die Einschränkungen der Bundesnotbremse. Das Land hat für diesen Fall in den Landesverordnungen, konkret in der Coronaschutzverordnung, entsprechende Regelungen für die jeweilige Kommune getroffen. Erst wenn das Land die Unterschreitung des Schwellenwertes von 100 in einer Allgemeinverfügung für die jeweilige Kommune festgestellt hat, können weitere Lockerungen vor Ort umgesetzt werden. Aktuell liegt der Inzidenzwert in Krefeld seit Mittwoch erstmals seit Wochen wieder unter 100. Aufgrund der immer noch sehr hohen Zahl von täglichen Neuinfektionen besteht in Krefeld weiterhin Grund zur Vorsicht.

(red)