Unternehmer aus Nettetal vor dem Landgericht Haftstrafen für die beiden Angeklagten

Nettetal/Krefeld · Am letzten Tag im April ging ein Prozess vor dem Landgericht Krefeld zu Ende, in dem es um eine hohe Menge von chemischen Grundstoffen für die Produktion von Drogen ging. Ein Unternehmer aus Nettetal hatte die Stoffe über sein Chemieunternehmen bestellt.

Vor dem Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, fielen am Freitag die Urteile gegen einen 67-jährigen Nettetaler und einen 56-jährigen Mönchengladbacher.  Beiden Männern waren mehrere Verstöße gegen das Grundstoff-Überwachungsgesetz vorgeworfen worden.

Der Beschuldigte aus Nettetal erhielt eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten, der Mönchengladbacher wurde zu sechs Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 67-jährige Inhaber eines Nettettaler Unternehmens, das Klebstoffe produziert, im Zeitraum von September 2019 bis Mitte Juli 2020 bestimmte chemische  Grundstoffe zunächst in großen Mengen erworben und anschließend an den 56-jährigen Geschäftsführer einer Reinigungsfirma verkauft hatte.

Hierzu hatte sich der nun Verurteilte auch geständig eingelassen. Er ergänzte aber, er sei davon ausgegangen, dass der Einkäufer die Chemikalien für seine Reinigungsfirma verwenden würde. Der nun verurteilte Mönchengladbacher, der sich umfassend geständig zeigte, hatte sich nahe der niederländischen Grenze mit einer Personengruppe getroffen und die zuvor erworbenen chemischen Stoffe an diese veräußert. Die betreffenden Personen stellten anschließend in den Niederlanden aus den betreffenden Chemikalien insgesamt mindestens 13 750 Liter Amphetaminöl her, dessen Wert auf rund 16,5 Millionen Euro beziffert wird. Der Nettetaler soll durch diese Geschäfte Erlöse in Höhe von fast 317 000 Euro erwirtschaftet haben; der 56-jährige Mönchengladbacher habe mehr als 279 000 Euro mit der Veräußerung verdient.

Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, dass er nicht glauben könne, dass der Nettetaler nicht zumindest geahnt habe, dass die von ihm veräußerten Chemikalien „zu etwas Illegalem“ weiter verarbeitet werden sollten. Zum einen seien die Waren von dem 56-Jährigen, mit dem er gut bekannt war, immer bar, ohne Rechnungen, bezahlt worden. Zum anderen habe es sich um große Mengen gehandelt: „War der Verkäufer dieser Waren wirklich davon überzeugt, dass der Mann, den er als Freund bezeichnet, so viele Chemikalien für seinen eher kleinen Betrieb brauchte?“

Die beiden Verteidiger des 56-Jährigen wiesen auf das umfangreiche Geständnis ihres Mandanten hin. Sie baten daher, im unteren Bereich der vereinbarten sechs bis sieben Jahre zu bleiben oder über eine noch mildere Strafe nachzudenken. Die beiden Verteidiger des 67-Jährigen betonten, dass ihr Mandant nicht vorsätzlich gehandelt habe. Er habe schlichtweg nicht gewusst oder geahnt, wofür die Chemikalien letztendlich genutzt werden sollten, denn: „Er hatte nie etwas mit Drogen zu tun. Das war eine Welt, die für ihn nicht existent war.“ So forderten sie eine Strafe, die vier Jahre nicht überschreiten sollte.