Ibbenbürener darf kein Mini-Taxi fahren

Unternehmer kämpft für seine Geschäftsidee – und trifft bei Kollegen auf Widerstand.

Ibbenbüren. Friedhelm Schwarz, der Taxi-Unternehmer aus dem münsterländischen Ibbenbüren will mit Zweisitzern als Taxen die deutschen Straßen erobern. Bei 70 Prozent aller Droschkenfahrten fahre doch nur ein Fahrgast mit, erklärt der 55-Jährige und beruft sich auf Statistiken. "Viertürige Taxen fahren also bei den meisten Fahrten Luft durch die Gegend." Deswegen hatte Schwarz eine für sein Gewerbe revolutionäre Idee: Warum nicht mit Taxis fahren, die nur zwei Sitze haben? Klingt eigentlich relativ simpel - ist es aber nicht.

Denn eine bundesweite Verordnung für Taxis schreibt schon für die Beifahrerseite der Autos mindestens zwei Türen vor. Für seine Idee braucht Schwarz deswegen eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landesbehörden - und die stellen sich quer. Als einziges Bundesland gab bisher nur Schleswig-Holstein grünes Licht. Dort rollen in den Städtchen Husum und Heide seit ein paar Tagen Deutschlands erste Taxi-Zweisitzer: umgerüstete Smarts. Auf Sylt soll am Montag ein solches "SmaTax" starten.

In den meisten anderen Bundesländern will man von den Zweisitzern dagegen nicht viel wissen. Vertreter von Bund und Ländern hatten sich nach Angaben des Verkehrsministeriums NRW bereits im Oktober 2009 mit dem Thema beschäftigt. Und sich mehrheitlich dagegen entschieden. Aus dem Verkehrsministerium in Kiel heißt es dagegen: "Es hat uns weniger die Frage geleitet, welche Gründe dafür sprechen - sondern wir haben im Gegenteil keine Gründe dafür gefunden, die dagegen sprechen."

Friedhelm Schwarz versteht das "Nein" der Behörden nicht. "Ein Smart verbraucht weniger Kraftstoff als ein Viertürer", sagt er. Das habe zwei Vorteile: Zum einen zähle der kleine Flitzer wegen seines geringen CO2-Ausstoßes zu den umweltverträglichsten Automarken weltweit. Zum anderen könnten die Einsparungen bei den Spritkosten an die Fahrgäste weitergegeben werden - mit geringeren Fahrpreisen.

Doch genau das ist nicht so einfach. Denn die Kreis- oder Landesbehörden legen die Fahrpreise für die sogenannten Pflichtfahrgebiete fest, also den Bereichen, in denen die Taxifahrer befördern müssen. Soll dieser Tarif geändert werden, müssen Vertreter des Taxigewerbes - also zum Beispiel ein Taxiverband - einen Antrag stellen.

Dort ist man von den Plänen des Unternehmers Schwarz allerdings weniger angetan. "Herr Schwarz würde dadurch die Preise kaputt machen", sagt etwa Matthias Schmidt vom Taxi Verband Deutschland und verweist darauf, dass das Taxigewerbe ohnehin wirtschaftlich stark angeschlagen sei. Davon abgesehen sei ein Zweisitzer als Taxi grundsätzlich eine völlig absurde Idee. "Wir sind vom Staat an die Beförderungspflicht gebunden", erklärt Schmidt. "Was macht Herr Schwarz also, wenn zwei oder drei Leute in seinem Smart mitfahren wollen und kein anderer Taxi-Fahrer in der Nähe ist?"