In teuren Flaschen steckte nur Fusel: Weinhändler verurteilt

Auf den Flaschen prangte ein Edel-Etikett, drinnen schwappte aber nur Billigwein: Ein Essener Weinhändler hat gute Geschäfte mit gefälschten Weinen gemacht. Ein Gericht verurteilte ihn nun wegen Steuerhinterziehung. Ein Betrug konnte nicht nachgewiesen werden.

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Essen (dpa). Für einzelne Flaschen des Weinguts „Domaine de la Romanée-Conti“ in Burgund werden in Sammlerkreisen bis zu 10.000 Euro gezahlt. Ein Essener Weinhändler soll innerhalb von anderthalb Jahren gleich 300 Stück verkauft haben. Das Problem war nur: Während die Etiketten auf die edle Herkunft verwiesen, schwappte im Inneren der Flaschen nur minderwertiger Fusel. Am Donnerstag ist der 50-Jährige vom Landgericht Essen verurteilt worden. Allerdings nicht wegen Betruges, sondern „nur“ wegen Steuerhinterziehung. Er soll mit dem Verkauf über 1,5 Millionen Euro eingenommen und den Gewinn nicht korrekt versteuert haben. Strafe: zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Dass der Angeklagte selbst die falschen Etiketten auf die Fusel-Flaschen geklebt hat, konnten ihm die Richter nicht nachweisen. Tatsache sei, dass der Mann Fälschungen verkauft habe. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass er beim Ankauf selbst übers Ohr gehauen worden sei, so die Kammer.

Genau das hatte der 50-Jährige von Anfang an behauptet. Ihm seien die Flaschen als Originale des Weinguts „Domaine de la Romanée-Conti“ angeboten worden. Angeblich sollten sie aus einem Weinkeller in der Schweiz stammen. Der Anbieter habe ihm damals glaubhaft versichert, dass die Flaschen echt seien, sagte der Angeklagte. Er selbst sei nicht in der Lage gewesen, sich auf den ersten Blick vom Gegenteil zu überzeugen.

In der Tat hütet das französische Weingut die Echtheitsmerkmale seiner Flaschen „wie einen Goldschatz“, so das Gericht. Im Prozess hatte ein Mitarbeiter des Guts als Zeuge ausgesagt und die Beteiligten eingeweiht. Dabei wurde auf seinen Wunsch aber die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Fakt ist, dass alle Flaschen nummeriert sind und die Korken über ein spezielles Brandzeichen verfügen. „Die weitergehenden Echtheits-Merkmale sind aber nicht auf den ersten Blick zu erkennen“, hieß es in der Urteilsbegründung.