Jan Ullrich wegen Alkohol-Fahrt erneut vor Gericht
Weinfelden. Mehr als drei Jahre nach einem Alkohol-Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit steht Ex-Radprofi Jan Ullrich erneut vor Gericht. Im Schweizer Bezirksgericht Weinfelden sollte am Donnerstag über eine Strafe für den schweren Verkehrsunfall aus dem Jahr 2014 verhandelt werden.
Verletzt wurde damals niemand. Der 43-Jährige kam unter großem Medieninteresse zur Verhandlung und ließ die Journalisten wissen: „Alles gut.“ Ullrich drohte eine Haftstrafe.
Auf Anweisung des Gerichts musste der Fall nochmals aufgerollt werden. Ein Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurde zuvor abgeschmettert. Die Vereinbarung sah keine Haftstrafe für Ullrich vor. Vorgeschlagen wurde ein Strafmaßantrag von 18 Monaten, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Außerdem war eine Geldbuße von umgerechnet 9600 Euro vorgesehen.
Der Präsident des Bezirksgerichts, Pascal Schmid, warf der Staatsanwaltschaft bei der letzten Verhandlung 2015 Nachlässigkeit vor und forderte neue Gutachten. Im Fokus sollte die genaue Geschwindigkeitsübertretung stehen. Sollte Ullrich als Raser eingestuft werden, müsste er zwingend zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt werden. Abhängig vom Gutachten ist Ullrich 139 oder 143 Stundenkilometer - bei erlaubtem Tempo 80 - gefahren. Ein großer Unterschied: Ab 140 Stundenkilometer gilt er als Raser.
Auch die Einnahme des Beruhigungsmittels Valium in Kombination mit Alkohol sei laut Schmid nicht genug berücksichtigt gewesen. Bei Ullrich wurden 1,8 Promille festgestellt. Der Ex-Radprofi zeigte sich reumütig und entschuldigte sich für sein Verhalten.