Jeck am Steuer: So überstehen Autofahrer sicher den Karneval

München/Berlin (dpa/tmn) - Autofahren und Karneval sind zwei Dinge, die sich schlecht vertragen. Der Festtagsumzug blockiert die Straßen der Innenstadt, Alkohol ist allgegenwärtig, und oft sind auch Vandalen unterwegs.

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Am Rosenmontag haben in den Hochburgen des Karnevals die Narren das Sagen. Auf den Straßen herrscht eine Art Ausnahmezustand - das Gleiche gilt für das Verhalten der Feiernden. Autofahrer müssen jetzt aufpassen: Wollen sie sich und ihren Wagen sicher durch die Faschingstage bringen, ist Voraussicht und eiserne Disziplin gefragt. Das geht schon vor der großen Party los.

Egal ob der Jeck nüchtern bleiben will oder nicht - er sollte sein Auto am besten auf einem sicheren Parkplatz abstellen. Meist stellt die Stadt im Bereich des Umzugs ein paar Tage vorher temporäre Halteverbotsschilder auf. Steht das Auto des Jecken gewöhnlich in diesem Bereich, hat der ab dem Aufstellen der Schilder drei Tage Zeit, es umzuparken. Danach wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt, erklärt Markus Schäpe vom ADAC.

Ein sicherer Parkplatz verhindert auch, dass das Fahrzeug im Zuge der Karnevalsfeier beschädigt wird - zum Beispiel durch alkoholisierte Vandalen. Ziehen diese etwa einen Schlüssel an der Autotür entlang oder treten einen Spiegel ab, zahlt zwar die Vollkaskoversicherung des Halters - aber oft wird der arglose Jeck dann hochgestuft, wie Bianca Boss vom Bund der Versicherten bestätigt. „Ich würde das Auto an Karneval deshalb möglichst in der Garage parken oder in einer Straße, durch die nicht gerade die feiernde Menge hindurchzieht.“

Der kluge Jeck hat sein Auto also rechtzeitig in einer Straße abseits des Partygeschehens abgestellt. Am Tag des Umzugs legt er sein Clownkostüm an und erklärt sich dazu bereit, seine Freunde später mit dem Wagen nach Hause zu fahren. Die Gruppe freut sich - wenn einer fährt, können alle anderen trinken.

Die große Herausforderung des Jecks ist es nun, den gesamten Tag nüchtern zu bleiben. Doch schon am Vormittag wird ihm euphorisch das erste Bier angeboten - eines sei schließlich wie keines, und zwei vielleicht auch in Ordnung. „Solche Angebote sollten fröhlich aber bestimmt abgelehnt werden“, rät Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE).

Ignoriert der Jeck diese Mahnung, begeht er einen möglicherweise folgenschweren Fehler: Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut werden vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sowie 500 Euro Bußgeld fällig, betont der ADAC. Den Führerschein muss der Jeck einen Monat abgeben. Schon bei 0,3 Promille und Schlangenlinien kann er die Fahrerlaubnis sogar ein halbes Jahr verlieren. Es gilt: Wer fährt, der trinkt nicht - am besten gar nichts Alkoholisches.

Der Jeck mit Weitsicht bleibt also hart und denkt an das Geld, das er für den Urlaub zurückgelegt hat - und das bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss wahrscheinlich weg wäre. Zwar zahlt die Kfz-Haftpflicht erst einmal den Schaden des Unfallgegners, wenn der Jeck mit seinem Wagen ein anders Auto anrempelt. Aber sie kann den Versicherten in Regress nehmen, erklärt Bianca Boss. Die maximale Regresssumme liegt in der Regel bei ungefähr 5000 Euro - es kann also teuer werden.

Es ist Nachmittag geworden, und der bisher abstinente Jeck hat nun doch einen kräftigen Bierdurst. Plötzlich zückt ein Freund aus seiner Jackentasche einen Promilletester: Damit sei der Fahrer auf der sicheren Seite, weil er ja kontrollieren könne, dass der kritische Alkoholpegel nicht überschritten wird. „Wir raten von der Verwendung solcher Messgeräte ab“, sagt jedoch Rainer Hillgärtner vom ACE.

Eine präzise Messung sei mit den Promilletestern meist nicht möglich, warnt der Experte. „Eine gewisse Zuverlässigkeit bieten nur Atemalkoholkontrollen, die mit Geräten vorgenommen werden, wie sie die Polizei benutzt.“ Diese Testgeräte seien durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bauartzugelassen. „Außerdem wird ein vorgeschriebenes Testverfahren praktiziert.“

Der schlaue Jeck verwirft also die Idee mit dem Promilletester und bestärkt sich in dem Vorhaben, an diesem Karnevalstag keinen Tropfen Alkohol zu trinken. Abends muss er nur noch seine Freunde nach Hause bringen. Dass er sich mit roter Nase und Perücke ans Steuer setzt, ist kein Problem: Solange das Kostüm nicht die Sicht, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit des Fahrers einschränken, darf er verkleidet fahren, erläutert der ADAC. Einzig die überdimensionierten Clownschuhe zieht der Jeck aus - Gas geben und bremsen klappt dann doch besser mit den Straßenschuhen, die im Kofferraum liegen.