Jobcenter-Mord: Gutachter empfiehlt Unterbringung in Klinik
Ansbach (dpa) - Im Prozess um die tödliche Messerattacke im Jobcenter von Rothenburg hält der psychiatrische Gutachter den Angeklagten für psychisch krank und für die Allgemeinheit gefährlich.
Er empfahl dem Landgericht Ansbach, den 29-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Das berichtete Gerichtssprecher Jürgen Krach nach der nicht öffentlichen Sitzung.
Der Sachverständige Michael Wörthmüller gehe zudem davon aus, dass die Steuerungs- und Schuldfähigkeit des Angeklagten bei der Tat vermindert gewesen sei. Er diagnostizierte bei dem Mann eine schizophrene Psychose, die durch seinen Drogenkonsum hervorgerufen wurde. Der Mann sei abhängig von Cannabis-Produkten.
Der 29-Jährige soll Anfang Dezember 2014 mit einem Küchenmesser im Büro einer Jobvermittlerin auf einen Psychologen eingestochen haben. Der 61-Jährige starb noch am Tatort an einem tödlichen Stich ins Herz. Der Psychologe sollte dem 29-Jährigen sein Gutachten erläutern, in dem er davon ausging, dass der Mann keiner normalen Arbeit nachgehen kann. Wörthmüller geht laut Krach davon aus, dass die Begutachtung des Mannes durch den Psychologen eine Rolle bei der Tat spielte. Er habe wohl mit negativen Konsequenzen für sich gerechnet.
Am Nachmittag wurden in dem Prozess die Plädoyers von Anklage und Verteidigung erwartet. Danach wollte das Gericht sein Urteil verkünden.