Missbrauchsfall bei Freiburg Junge vergewaltigt: Mutter und Partner droht lange Haft
Freiburg (dpa) - Im Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat die Staatsanwaltschaft vierzehneinhalb Jahre Haft für die Mutter gefordert.
Deren Lebensgefährte solle dreizehneinhalb Jahre ins Gefängnis, sagte Staatsanwältin Nikola Novak in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Freiburg am Freitag. Zudem solle für den 39-Jährigen anschließende Sicherungsverwahrung verhängt werden. Für die Mutter forderte Novak dies nicht.
Die Anwältin des Lebensgefährten, Martina Nägele, sprach sich für neun Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung aus. Um die Sicherungsverwahrung habe ihr Mandant ausdrücklich gebeten, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Sein Wunsch sei es, therapiert zu werden. Das Urteil wird dem Gericht zufolge am 7. August (9.30 Uhr) verkündet (Az.: 6 KLs 160 Js 30250/17). Bei Sicherungsverwahrung können die Täter theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
In dem Prozess geht es um den jahrelangen Missbrauch des Kindes. Angeklagt sind die 48 Jahre alte Mutter und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte, beides Deutsche. Sie haben gestanden, den heute zehn Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das Kind sowie ein kleines Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben. Der Verteidiger der Mutter plädiert am 1. August.
Das Leben der Missbrauchsopfer sei durch die Taten schwer beeinträchtigt, sagte deren Anwältin Katja Ravat. Beide litten noch heute darunter, die weiteren Folgen seien nicht vorhersehbar. Sie forderte, wie die Staatsanwältin, dreizehneinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für den Lebensgefährten. Die Mutter solle mehrere Jahre ins Gefängnis. Ein konkretes Strafmaß nannte Ravat auf Wunsch des Jungen nicht.
Unabhängig von Haftstrafen forderte sie von den zwei Angeklagten jeweils mindestens 30 000 Euro Schmerzensgeld für den missbrauchten Jungen und 12 500 Euro für das Mädchen. Die Anwälte der beiden Angeklagten erklärten, sie seien mit diesen Summen einverstanden.
Ob das Geld wirklich fließe, sei fraglich, sagte Ravat. Die beiden Angeklagten seien finanziell dazu vermutlich nicht in der Lage. Zudem drohten ihnen mehrjährige Haftstrafen. Dies sei bei schweren Sexualstraftaten keine Seltenheit.
Bei der Mutter des Kindes gehe es nicht mehr um die Schuldfrage, sagte deren Verteidiger Matthias Wagner. In seinem Plädoyer wolle er sich daher auf die Frage der möglichen Strafen konzentrieren. Die Vorwürfe gegen die Frau seien zutreffend.
Dies gelte auch für den zweiten Angeklagten, den Lebensgefährten der Frau, wie Verteidigerin Nägele erklärte. Der Mann hatte, im Gegensatz zur Frau, öffentlich ausgesagt und alle Taten eingeräumt.
Parallel laufen die Planungen für einen weiteren Prozess: Vom 26. Juli an muss sich vor dem Landgericht Freiburg ein 33 Jahre alter Mann aus Spanien verantworten. Er soll den Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld bezahlt haben. Es ist laut Justiz der siebte und damit letzte Prozess in dem Missbrauchsfall, in dem es insgesamt acht Verhaftungen und Anklagen gab.