Justiz prüft Status des ADAC als Verein
München (dpa) - Der ADAC muss um seinen Vereinsstatus bangen. Das Registergericht beim Amtsgericht München überprüft derzeit den Status des Autofahrerclubs, der nach dem Bekanntwerden geschönter Teilnehmerzahlen bei der Wahl zum „Lieblingsauto der Deutschen“ in der Kritik steht.
Das Gericht sei in den vergangenen Tagen auf einen Antrag hin und nicht von sich aus tätig geworden, sagte die Gerichtssprecherin. Der Ausgang sei völlig offen. Zuerst hatte die „Märkische Allgemeine“ (Freitag) über die Prüfung berichtet.
Über Einzelheiten wollte die Sprecherin nichts sagen. In einem solchen Verfahren wird etwa geprüft, ob die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Vereins noch mit dem Vereinsrecht im Einklang stehen. Mit einer Entscheidung rechnet die Sprecherin in spätestens einem Monat. Der ADAC wurde von der Entwicklung überrascht. „Wir können hierzu keine weiteren Auskünfte geben, da uns die behauptete Prüfung des Registergerichts nicht bekannt ist“, sagte ein Sprecher.
„Der ADAC ist dem Gericht seit vielen Jahrzehnten bekannt“, fügte der Sprecher hinzu. „Wir haben auch immer wieder Kontakt und Änderungen im Register. Es gab jedoch noch nie Beanstandungen in dieser Richtung.“ Gegen Entscheidungen des Registergerichts sind nach Angaben der Sprecherin später Rechtsmittel möglich.