Kachelmann-Freispruch: Ex-Geliebte legt Revision ein

Mannheim (dpa) - Kurz vor Ablauf der Frist hat die Ex-Geliebte und Nebenklägerin im Prozess um Jörg Kachelmann Revision gegen den Freispruch des Wettermoderators eingelegt. Das teilte das Landgericht Mannheim am Mittwoch mit.

Das Gericht habe nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Nebenklägerin zu überstellen, hieß es in der Mitteilung. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Montag Revision eingelegt. Die Revisionsfrist war Dienstagnacht abgelaufen.

Das Gericht hatte den 52-Jährigen am Dienstag vergangener Woche aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten freigesprochen. Zur Begründung verwies die Kammer auf die Indizienlage: Die Anhaltspunkte könnten sowohl für als auch gegen Kachelmann sprechen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem 44 Verhandlungstage dauernden Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert.

Sobald das schriftliche Urteil des Landgerichts vorliegt, haben Nebenklage und Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, ihre Revision schriftlich zu begründen oder zurückzunehmen. Der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte am Montag erklärt, man wolle erst die schriftlichen Urteilsgründe prüfen. Dann werde entschieden, ob die Revision aufrechterhalten werde.

Formelle Verfahrensfehler gebe es aus bisheriger Sicht nicht, sagte Oltrogge. Der Staatsanwaltschaft gehe es um Fragen der stichhaltigen Beweiswürdigung des Gerichts und darum, ob die Indizienkette nochmals überprüft werden müsse. „Im Oktober wissen wir, wohin die Reise geht.“ Im Falle einer Revision hätte dann der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Sollte der BGH Rechtsfehler feststellen, wird das Verfahren an das Landgericht Mannheim zurückgegeben.