Kachelmann-Prozess: Alice Schwarzer verweigert Aussage
Mannheim (dpa) - Der mit Spannung erwartete Auftritt von Alice Schwarzer im Prozess gegen Jörg Kachelmann dauerte keine drei Minuten. Bedeutender waren die Aussagen von Rechtsmedizinern: Sie könnten dem Angeklagten Hoffnung machen.
Die Feministin und Journalistin Schwarzer verweigerte bei ihrer Vernehmung als Zeugin im Prozess gegen Jörg Kachelmann die Aussage. Unabhängig voneinander nährten zwei Rechtsmediziner unterdessen am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim Zweifel an der Aussage der ehemaligen Geliebten des Fernsehmoderators. Sie beschuldigt Kachelmann, er habe sie vergewaltigt und ihr dabei ein Messer an den Hals gedrückt. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Vorwürfe.
Alice Schwarzer berief sich auf ihr gesetzliches Recht, als Journalistin das Zeugnis zu verweigern. „Das dient dem Schutz der Informanten“, sagte sie vor Gericht. Die bekannte Feministin berichtet für die „Bild“-Zeitung über den Vergewaltigungsprozess. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn wollte Schwarzer zu ihren Kontakten zum Therapeuten des mutmaßlichen Opfers befragen. Schwarzer kündigte anschließend an, sie werde das Verfahren auch weiterhin begleiten. „Ich werde den Prozess bis zum Ende verfolgen und kommentieren“, sagte sie.
Das Gericht setzte am Mittwoch die Vernehmung der rechtsmedizinischen Gutachter fort. Zentrale Frage ist, woher die Verletzungen der 37-Jährigen Ex-Geliebten stammen - bei der Untersuchung am Tag nach der angeblichen Tat hatte sie deutliche Striemen am Hals, drei kleinere Schnittwunden am Unterarm, am Bauch und am linken Oberschenkel sowie größere Blutergüsse an den Innenseiten beider Oberschenkel.
Nach ihrer Darstellung ist die Wunde am Hals entstanden, als Kachelmann ihr während der Tat ein Küchenmesser an die Kehle drückte. Die Vernehmung der Mediziner weckten jedoch neue Zweifel an dieser Version. Wie der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern erklärte, wären deutlichere Spuren von Hautpartikeln an der Klinge zu erwarten gewesen, wenn Kachelmann seiner Ex-Freundin das Messer wirklich über längere Zeit an den Hals gedrückt hätte. „Das kann man als Widerspruch darstellen“, sagte Mattern auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft.
Der Kölner Rechtsmediziner Markus Rothschild, der von Kachelmanns Verteidigung als Gutachter benannt wurde, sagte, es hätte zumindest DNA-Spuren der Ex-Geliebten am Messerrücken geben müssen. „Dort ist keine DNA, und das ist nicht nachvollziehbar.“ Er schloss auch aus, dass die Spuren verloren gegangen sein könnten, als die Frau nach der Tat das Messer nochmals anfasste. „Man hätte das Messer auf den Boden schmeißen können. Die Epithelien (Gewebezellen, Anm. d. Red.) fallen nicht ab, die bleiben dort dran kleben.“
Rothschild sagte weiter, dass auch die Schnittverletzungen an Bauch, Unterarm und Oberschenkel sowie die Blutergüsse an den Oberschenkeln der Frau nicht zum geschilderten Tatablauf passen würden. Teilweise deute das Muster der Wunden eher auf Selbstverletzungen hin, so der von der Verteidigung ausgewählte Experte.