Kachelmann schweigt, sein Anwalt schimpft
Mannheim (dpa) - Auch ein Jahr nach der Festnahme von Jörg Kachelmann sind die weiteren Aussichten für den Wettermoderator im laufenden Vergewaltigungsprozess unklar.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft streiten über Gutachten und Zeugenaussagen. Kachelmann selbst schweigt seit Prozessbeginn Anfang September und wird dies auch weiter tun, wie sein Anwalt Johann Schwenn am Montag ankündigte. Schwenn teilt dafür umso kräftiger aus.
Gegen eine Zeugin stellte er am 32. Verhandlungstag Strafantrag wegen Falschaussage. „Focus“ und „Bild am Sonntag“ verdächtigte er, eine Schweizer Zeugin als Informationsquelle bezahlt zu haben. Die Schweizerin soll den Blättern zufolge bei ihrer Vernehmung in Zürich von Übergriffen Kachelmanns berichtet haben. Schwenn beantragte, die Chefredaktionen sollten die Vergütungsvereinbarung mit der Frau offenlegen,„um eine drohende Durchsuchung abzuwenden“.
Der Anwalt glaubt, dass die Frau die Quelle für Berichte in beiden Blätter Anfang März war. Darin waren Details eines Treffens der Schweizerin mit Kachelmann geschildert worden, das Mitte Januar 2010 in der Wohnung der Frau stattgefunden haben soll - also drei Wochen vor der behaupteten Vergewaltigung in Schwetzingen. Kachelmann soll seine 38-jährige Ex-Geliebte aus Schwetzingen mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Der 52-Jährige bestreitet die Tat.
Schwenn warf der Schweizerin vor, es gehe ihr um wirtschaftliche Interessen. „Wer in Wahrheit nur Geschäfte machen will, kann nicht erwarten, dass das Gericht auch nur ein Wort glaubt“, sagte der Anwalt. In der Vergangenheit hatte Schwenn bereits vergeblich beantragt, die Redaktionen von „Focus“ und „Bunte“ zu durchsuchen.
Gegen eine Zeugin, die mit Kachelmann eine kurze Affäre gehabt haben soll, stellte Schwenn Strafantrag wegen Falschaussage. Der Anwalt wirft der Frau vor, bei der Polizei andere Angaben über ein Treffen mit seinem Mandanten gemacht zu haben als vor Gericht.
Am Montag befragte das Landgericht Mannheim eine Zeugin über ihr schon länger zurückliegendes Verhältnis mit dem 52-jährigen Schweizer. Die Öffentlichkeit wurde während der Vernehmung der Frau ausgeschlossen. Die heute 30-Jährige hatte nach Bekanntwerden der Vergewaltigungsvorwürfe bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt.
Die Mannheimer Justiz leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Wegen des aktuellen Prozesses wurde das Verfahren aber vorläufig eingestellt. Schwenn stufte die Aussage der Frau nach der Vernehmung als „vollkommen irrelevant“ ein.
Schwenn beantragte ferner, zwei Flugreisende als Zeugen zu vernehmen, die mit Kachelmann vor dessen Festnahme am 20. März 2010 in der Maschine von Vancouver nach Frankfurt gesessen hatten. Sie würden bestätigen, dass sich der 52-Jährige während des Flugs normal verhalten habe. Kachelmann war bei seiner Ankunft am Frankfurter Airport am 20. März 2010 verhaftet worden.
Der Prozess soll an diesem Mittwoch mit der Vernehmung eines Polizisten fortgesetzt werden, der bei der Festnahme Kachelmann anwesend war.