Kapitän nach Tod von Seglerinnen angeklagt

Potsdam (dpa). Nach dem tödlichen Bootsunglück im Potsdamer Schlänitzsee ist der Kapitän eines Frachtkahns wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Potsdam am Montag mitteilte, wirft sie ihm eine ungenügende Beobachtung des Fahrwegs vor.

Der 47-Jährige soll den Schiffsverkehr vor ihm nicht ausreichend berücksichtigt haben.

Die Anklage liegt dem Schifffahrtsgericht beim Amtsgericht Brandenburg (Havel) vor, das in derartigen Fällen zuständig ist. Bei dem Unglück Ende Juni waren zwei Seglerinnen - Mutter und Tochter - im Alter von 42 und 64 ums Leben gekommen. Ihre Partner überlebten das Unglück nahezu unverletzt. Auch die 60 und 68 Jahre alten Witwer aus Thüringen gerieten in das Visier der Staatsanwaltschaft. Während gegen den Bootsinhaber das Verfahren inzwischen eingestellt wurde, wird gegen den Älteren weiter wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

„Es besteht der Verdacht, dass es keine ausreichende Rückschau gab“, erklärte ein Behördensprecher. Der 68-Jährige hat den Angaben zufolge zum Zeitpunkt des Unfalls das Segelboot gesteuert. Möglicherweise hätte er mehr auf den Verkehr hinter sich achten müssen. Ende Juni hatte ein 80 Meter langer Frachtkahn das Segelboot der vier Thüringer gerammt und aufgerissen. Das etwa acht Meter lange Boot sank. Mutter und Tochter kamen ums Leben.

Es schlossen sich umfangreiche und komplizierte Untersuchungen an. Zunächst wurde nur gegen den Kapitän ermittelt, dann auch gegen die Witwer. Im Fall des Bootsbesitzers gab es laut Staatsanwaltschaft jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht dafür, dass er seine Sorgfaltspflicht verletzt haben könnte. Darum wurde das Verfahren eingestellt.