Karlsruhe lehnt Beschwerde gegen spickmich.de ab

Karlsruhe. Lehrer müssen es sich gefallen lassen, wenn sie im Internet von Schülern benotet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Pädagogin gegen spickmich.de abgewiesen.

Eine Pädagogin aus Moers in Nordrhein-Westfalen hatte versucht, ein Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten des Internetportals anzufechten. Die Entscheidung sei bereits am 16. August gefallen, sagte eine Sprecherin des Verfassungsgerichts am Mittwoch.

Für den Chef von spickmich.de, Tino Keller, steht fest: "Damit endet die Auseinandersetzung um die spickmich-Lehrerbenotung." Er fügte hinzu: "Lehrer müssen sich einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen." Die Pädagogin wollte die über sie gespeicherten Daten löschen lassen.

Auf spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer bewerten - etwa danach, ob sie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "menschlich", "motiviert" oder gar "cool und witzig" sind.

Der Bundesgerichtshof hatte geurteilt, die Bewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit betreffen. Auch anonyme Bewertungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt (AZ: VI ZR 196/08 - Urteil vom 23. Juni 2009).