Kein Rekord-Schmerzensgeld: Mobbingklage abgewiesen
Düsseldorf (dpa) - In einem Mobbing-Prozess hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Schmerzensgeld-Klage einer bei der Stadt Solingen beschäftigten Frau zurückgewiesen.
Im Raum hatte die rekordverdächtige Entschädigungssumme von 900 000 Euro gestanden.
Das Gericht wertete die von der Klägerin eingebrachten Fälle am Dienstag jedoch nicht als Mobbing und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil.
Die Klägerin hatte behauptet durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu sein. Ihrer Ansicht nach nahm das Mobbing in einer unrechtmäßigen Kündigung ihren Anfang. Als sie nach einem Kündigungsschutzprozess an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollte, habe man ihr fortdauernd Steine in den Weg gelegt: So habe man ihr etwa Schulungen verweigert und sie mit einem Sonderauftrag an eine neun Kilometer weit entfernte Einsatzstelle „entsorgt“.
Das Landesarbeitsgericht entschied, dass auch länger andauernde Konfliktsituationen zum Arbeitsleben gehören können. Im vorliegenden Fall seien weder schikanöse Tendenzen noch Persönlichkeitsverletzungen zu erkennen, die ein Schmerzensgeld rechtfertigten. Gleichzeitig brachte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass die Klägerin selbst keinen ausreichenden Beitrag geleistet habe, die verhärtete Auseinandersetzung zu entschärfen. So hatte sie ein Mediationsverfahren abgelehnt, weil sie von ihren Vorgesetzten verlangt hatte, das angebliche Mobbing zunächst zuzugeben.
Mit der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes hatte die Klägerin ein Zeichen setzen wollen. „Mir geht es darum, das Mobbing auch mal aufhört hier in Deutschland“, sagte sie im Gerichtssaal am Dienstag. Ihr Anwalt hatte die Höhe der Summe mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründet, wonach die bislang zugesprochenen Summen zu niedrig seien, um abschreckend zu wirken.
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich die 52-Jährige Diplom-Ökonomin entsetzt. „Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen. Mobbing-Opfer haben keine Lobby“, sprach sie in die Mikrofone der reichlich anwesenden Medienvertreter. „Es ist ein bedrückendes Gefühl, morgen wieder zur Arbeit zu gehen.“ Sie ist weiterhin als Rechnungsprüferin für die Stadt Solingen tätig. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.