Kein Schadenersatz für teuersten Teppich der Welt
Augsburg (dpa) - 900 Euro statt 7 Millionen: Im Streit um einen erheblich unter Wert versteigerten Teppich muss ein Augsburger Auktionator keinen Schadenersatz an die frühere Eigentümerin zahlen.
Das Oberlandesgericht (OLG) in Augsburg wies die Berufung der Frau zurück, teilte ein OLG-Sprecher mit. Die ältere Dame aus dem Raum Starnberg wollte für die Fehleinschätzung des Auktionators entschädigt werden. Der Perserteppich aus dem 17. Jahrhundert galt kurzzeitig sogar als teuerster Teppich der Welt.
Der Auktionator hatte den Läufer vor einer Versteigerung im Oktober 2009 auf gerade einmal 900 Euro taxiert. Verkauft wurde er in Augsburg schließlich für 19 700 Euro. Vor einer zweiten Versteigerung wenige Monate später in London schätzte das Auktionshaus Christie's den Wert des Stücks schon auf 350 000 Euro - diese Summe wollte die ursprüngliche Besitzerin vom Augsburger Auktionator haben. Versteigert wurde das gute Stück in London schließlich für die Rekordsumme von umgerechnet 7,2 Millionen Euro.
Der Wert des Teppichs ergab sich aus seinem Alter, der Herkunft aus der persischen Provinz Kerman und der besonderen Knüpftechnik. Vor allem aber die Tatsache, dass er sich einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939) befunden haben soll, steigerte seinen Wert.
Nach Auffassung des OLG kann dem Beklagten keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Der Teppich sei vor der Versteigerung ausreichend untersucht worden. Auch habe der Auktionator versucht, anhand von Fachbüchern die genaue Herkunft zuzuordnen und das Alter des Läufers zu bestimmen. Dies entspreche der Vorgehensweise, die von einem Auktionshaus zu erwarten sei, das nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern in einer großen Bandbreite tätig sei.
Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Nach Angaben des OLG-Sprechers kann sich die Frau aber noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung wehren.