Kein Vergleich im Prozess um 7,2-Millionen-Teppich
Augsburg (dpa) - Im Zivilprozess um den angeblich teuersten Teppich der Welt ist am Mittwoch vor dem Landgericht Augsburg eine gütliche Einigung gescheitert.
Zwar stimmte die Klägerin nach mehr als acht Stunden Verhandlung einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich zu, der beklagte Augsburger Auktionator aber nicht. Er könne den geforderten Betrag von 100 000 Euro abzüglich des Versteigerungserlöses nicht zahlen. „Dann muss ich mein Geschäft zumachen“, sagte er. Er bot der Gegenseite deshalb die Hälfte des Betrages an - was wiederum der Anwalt der Klägerin ablehnte. Ein Urteil wird nun am 27. Januar erwartet - vorausgesetzt die Parteien einigen sich davor nicht doch noch.
Die ältere Dame hatte den geerbten Perserteppich aus dem 17. Jahrhundert dem Augsburger Auktionator zur Versteigerung überlassen. Dieser schätzte ihn auf 900 Euro. Bei der Auktion in der Fuggerstadt brachte er dann 19 700 Euro ein. Über Umwege gelangte der sogenannte Vasenteppich, der sich durch ein spezielles Muster auszeichnet, anschließend zum renommierten Auktionshaus Christie's in London und wurde im Frühjahr 2010 für die Rekordsumme von umgerechnet 7,2 Millionen Euro versteigert.
Die ehemalige Besitzerin sah sich deshalb um eine hohe Summe gebracht und verklagte das Augsburger Auktionshaus Rehm auf Schadensersatz. 330 000 Euro wollte sie ursprünglich vom Auktionshaus Rehm haben. „Das ist die Summe, auf die der Teppich bei Christie's geschätzt wurde, abzüglich des bei der Auktion in Augsburg erzielten Betrages“, erläuterte ihr Anwalt Hannes Hartung vor dem Prozess.
Warum der Teppich so wertvoll ist, hat mehrere Gründe: Sein hohes Alter, die Herkunft aus der persischen Provinz Kerman, die hohe Zahl der Knoten und die Tatsache, dass er sich einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939) befunden haben soll, die eine große Sammlung iranischer Kunst besaß. Der 338 mal 153 Zentimeter große Teppich ist auch im Standardwerk „Survey of Persian Art“ abgebildet. All das mache „den Teppich wohl so wertvoll“, sagte der Richter. Der extrem hohe Preis entstand in London aber vor allem durch eine wahre Bieterschlacht.
Vor Gericht in Augsburg schilderten die Klägerin und der Auktionator nun die Vorgänge vor der ersten Auktion sehr unterschiedlich. Die Dame berichtete, dass der Experte verschiedene Stücke, die sie ihm für die Versteigerung geben wollte, „im Sekundentakt“ angeschaut und bewertet hätte. „Das war eine Verramschung, das gibt es gar nicht“, sagte sie. Die Tochter der Klägerin berichtete davon, dass der Auktionator den Rekordteppich als „unscheinbar“ bezeichnet und bemängelt habe, dass er „eh schon kaputt“ war.
Der Inhaber des Auktionshauses widersprach dieser Darstellung. Er habe den Perserteppich bei der Besichtigung als „sehr, sehr gutes Stück“ gelobt. Er betonte aber auch, dass er als Universalversteigerer kein Experte für Teppiche sei. Im Fall des Perserteppichs habe er deswegen mehrere Experten hinzugezogen. Da sie aber die exakte Herkunft des Teppichs nicht bestimmen konnten, habe er ihn schlicht als „Persische Galerie“ in den Auktionskatalog aufgenommen und zur Versteigerung angeboten.