Keine Brötchen am zweiten Feiertag
Neue Regelung schränkt den Verkauf ein.
Düsseldorf/Wuppertal. Am zweiten Weihnachtsfeiertag genüsslich mit frischen Brötchen frühstücken. So schön diese Vorstellung auch ist, daraus wird dieses Jahr nichts. Die Türen der Bäckereien bleiben am 26. Dezember erstmals geschlossen.
Das neue Ladenöffnungsgesetz verbietet den Bäckereien an diesem Tag zu öffnen. Bei zwei zusammenhängenden Feiertagen ist nur der erste verkaufsoffen — am zweiten bleiben die Läden zu. Einige aus der Bäcker-Zunft sind darüber verärgert. „Das ist ein Wettbewerbsnachteil für die Bäckereien“, sagt Frank Köster, Geschäftsführer der Bäcker-Innung Rhein-Ruhr. „An Feiertagen stehen wir in Konkurrenz zu den Tankstellen. Die profitieren von dem Gesetz.“
Der Grund: Fast alle Tankstellen bieten mittlerweile Brötchen und andere Backwaren an. Dies fällt für die Betreiber unter „Reisebedarf“, das auch an nicht-verkaufsoffenen Feiertagen angeboten werden darf. Durch das Verbot, am 26. Dezember zu öffnen, haben laut Köster die Wettbewerber einen klaren Vorteil. „Warum kann nicht jeder Bäcker selbst entscheiden, an welchem Tag er seine Waren verkaufen möchten?“, fragt er.
Doch es gibt auch andere Meinungen. Nicht alle aus dem Bäckerhandwerk sind sauer über das Verkaufsverbot. Thomas Kinnett, seit 17 Jahren selbstständig in Wuppertal-Sonnborn, gönnt sich seit jeher freie Weihnachtstage. „Ich arbeite durchschnittlich 80 Stunden die Woche. Daher gehört Weihnachten ganz klar meiner Familie“, sagt er. Zwar müsse grundsätzlich jeder Bäcker selbst entscheiden dürfen, ob er die Feiertage über geöffnet habe oder nicht. Kinnett hält es aber schon immer so.
Auch insgesamt ist die Stimmung unter den Wuppertaler Bäckern deutlich entspannter als an Rhein und Ruhr. Dies bestätigt Falk Niederlehner, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Wuppertal. „Bei uns haben sich die Bäcker größtenteils mit dem Gesetz arrangiert“, sagt er. Doch der Verbraucher muss nicht auf frische Backwaren verzichten. Auch Bäckereien an Bahnhöfen dürfen in diesem Jahr uneingeschränkt Reisebedarf verkaufen.