Klage gegen Bettensteuer
Köln. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) will alle rechtlichen Register gegen die Bettensteuer auf Hotelübernachtungen ziehen und notfalls sogar Verfassungsklage einreichen.
Die Landesregierung hatte in der vergangenen Woche grünes Licht für die von zahlreichen Kommunen geplante Steuer gegeben. Laut zweier voneinander unabhängiger Gutachten sei die Bettensteuer verfassungswidrig, sagte der Geschäftsführer des Dehoga Nordrhein, Christoph Becker, am Montag in Köln. Der Hotelgast würde damit gleichzeitig mit der Umsatzsteuer zweimal zur Kasse gebeten.
Mit der Einführung der Steuer in Köln ab dem 1. Oktober werden die Übernachtungen um fünf Prozent teurer. Wer geschäftlich übernachtet, kann sich die Abgabe allerdings erstatten lassen. Geplant ist eine Bettensteuer auch in Mönchengladbach, in Wuppertal und Willich wird deren Einführung noch geprüft. Red