„Knöllchen-Horst“ muss zahlen
Der 56-Jährige hat 15000 Falschparker in sechs Jahren angezeigt. Dann erwischt es ihn selbst: Er wird geblitzt – und geht dagegen vor.
Herzberg. Wenn es nach Horst-Werner N. geht, muss jeder noch so kleine Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet werden. Deshalb schwärzt der im Harz als "Knöllchen-Horst" berüchtigte Frührentner jeden Falschparker an.
Beim Landkreis Osterode sind seit 2004 rund 15000 Anzeigen eingegangen, hat der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Eckhardt Bündge, ausgerechnet. Jetzt allerdings hat es "Knöllchen-Horst" selbst erwischt.
Weil er im März dieses Jahres bei Pöhlde in einer Tempo-50-Zone mit 60 Stundenkilometern unterwegs war, soll er zehn Euro zahlen. Doch der 56-Jährige will nicht. Gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises in Höhe von zehn Euro plus 23,50 Euro Verwaltungsgebühr legte er Einspruch ein.
Bei der deshalb anberaumten Verhandlung vor dem Amtsgericht Herzberg am Harz bestritt der 56-Jährige zwar nicht, zu schnell gefahren zu sein. Sein Anwalt zog aber juristisch alle Register, um "Knöllchen-Horst" das Bußgeld zu ersparen. Das Blitzer-Foto seines Mandanten dürfe nicht als Beweismittel dienen, weil es "verdachtsunabhängig" angefertigt worden sei, meinte Anwalt Hermann Wichmann.
Als Richter Carsten Schindler zu erkennen gab, dass er dies anders sieht und zudem Beweisanträge ablehnte, konterte der Anwalt mit einem Befangenheitsantrag, den er vorsorglich schon schriftlich vorbereitet hatte. Damit hatte er allerdings keinen Erfolg.
Knapp zweieinhalb Stunden nach Verhandlungsbeginn bekam der selbst ernannte Jäger von Verkehrssündern im Urteil bescheinigt, dass er sich einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig gemacht und zehn Euro plus Gebühren und Gerichtskosten zu zahlen habe.
Warum "Knöllchen-Horst" seit Jahren selbst an Sonn- und Feiertagen in Osterode und Umgebung Verkehrssünder aufspürt und sogar schon einmal einen im Einsatz befindlichen Rettungshubschrauber wegen behindernden Parkens angezeigt hat, war vor Gericht kein Thema.
Man könne darüber auch nur spekulieren, meint Eckhardt Bündge, der Leiter der Osteroder Verkehrsbehörde. Vielleicht sei es "krankhafter Ordnungssinn". Vielleicht meine "Knöllchen-Horst" aber auch, Polizei und Behörden seien bei Verstößen im ruhenden Verkehr zu lasch.
Ob er gegen das Urteil vorgehen wird, ließ der Frührentner offen. Auf Fragen fauchte er Prozessbeobachter an, von ihm werde man nichts erfahren.