„Abwurf“ Hermes-Bote schmeißt Paket auf Balkon - Das steckt hinter dem Video

Düsseldorf/Köln · Die Szene hat Tausende Nutzer beschäftigt: Sie zeigt offenbar einen Boten, der ein Paket einfach auf einen Balkon wirft. In der Folge hat unsere Redaktion ein Mann kontaktiert, der mehr über den Vorfall sagen kann. Auch Hermes äußert sich.

 Ein Hermes-Bote sorgt für Aufsehen.

Ein Hermes-Bote sorgt für Aufsehen.

Foto: picture alliance / Armin Weigel//Armin Weigel

Das Video hat für Aufsehen im Netz gesorgt: Ein Mann, der offenbar im Auftrag von Hermes unterwegs war, wirft ein Paket von einem Transporter aus auf einen Balkon. Zuvor hatte es mehrere erfolglose Versuche gegeben.

Das entsprechende Video sorgte unter anderem bei Twitter für Aufsehen. Wie kam es zu der Aktion? Das Paket soll für eine ältere Dame bestimmt gewesen sein, die entweder nicht da war oder das Klingeln des Boten nicht gehört hatte.

Die Szene soll in Köln spielen

Das berichtet Michael Werther gegenüber unserer Redaktion. Er habe das Video im Netz gesehen und die Stimme seiner Tochter wiedererkannt, die aus ihrer Wohnung in Köln heraus die Szene aufgenommen habe. Der Bote habe „deutlich“ öfter versucht, die Sendung auf den Balkon zu werfen, als auf dem Video zu sehen ist, so Werther. In dem Paket sollen zudem Elektrogeräte gewesen sein, die nun beschädigt wurden.

Das Video habe nicht seine Tochter im Internet hochgeladen - es habe seinen Weg über den Messengerdienst Whatsapp ins Netz geschafft.

So äußert sich Hermes zu dem Vorfall

Bei Twitter reagierte „Hermes Germany“ empört: „Was zum... das habe ich auch noch nie gesehen.“ Der Fall werde geprüft, bestätigte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber unserer Redaktion. Noch würden jedoch Angaben wie Ort, Uhrzeit oder Nummernschild fehlen. Ein erster Schritt wäre dann ein „Klärungsgespräch“ mit dem Boten.

„Selbstverständlich entspricht die im Video gezeigte Zustellweise in keiner Weise unserem Qualitätsverständnis oder gar der gängigen Praxis“, teilt das Unternehmen weiter mit. Die Ablage einer Sendung sei zudem nur mit einer entsprechenden Genehmigung zulässig. Die Betonung liege dabei auf „Ablage“ und nicht „Abwurf“.

(mars/pasch)