Der 31-jährige Schöffe hatte dem Richter am ersten Verhandlungstag gesagt, dass er über Facebook mit einem Mann aus der Raserszene befreundet sei, der auch einen der beiden Angeklagten kennt. Daraufhin hatten Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenklage Befangenheitsanträge gegen den Schöffen gestellt, denen das Gericht stattgab.
Die beiden Angeklagten hatten sich im April 2015 in Köln-Deutz ein Autorennen geliefert. Einer der Wagen kam in einer Kurve von der Straße ab und rammte auf dem Radweg eine Studentin. Die 19-Jährige starb an ihren schweren Verletzungen. Das Landgericht verurteilte die beiden 24 Jahre alten Männer wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen.
Im Juli 2017 monierte jedoch der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafaussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf. Vor diesem Hintergrund muss nun eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden, ob die in Deutschland geborenen Türken doch noch ins Gefängnis kommen. dpa