Mord oder fahrlässige Tötung Raser töten Studentin in Köln - Bleibt es bei Haft auf Bewährung?

2015 fahren zwei junge Männer in Köln bei einem illegalen Rennen eine junge Frau tot. Ihre milden Strafen stehen nun auf dem Prüfstand.

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Köln/Karlsruhe. Es war eine bis dahin nicht gekannte juristische Bewertung: Das Berliner Landgericht verurteilte im Februar zwei Beteiligte an einem illegalen Autorennen wegen Mordes. Ein Unbeteiligter war zu Tode gekommen. Doch rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, irgendwann wird sich noch der Bundesgerichtshof damit befassen. Am Donnerstag steht auf der Tagesordnung des höchsten deutschen Strafgerichts zunächst einmal ein ähnlicher Autoraser-Fall, der sich in Köln ereignet hatte.

Es war der frühe Abend des 14. April 2015, als sich zwei damals 21 und 22 Jahre alte Männer in Köln spontan zu einem Kräftemessen verabredeten. Dabei, so stellte das Kölner Landgericht ein Jahr später in seinem Urteil fest, wollten sie sich „gegenseitig ihre überlegene Fahrkunst und die Leistung ihrer Fahrzeuge demonstrieren“. Sie fuhren — ohne Alkoholeinfluss — eng hintereinander mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Kölner Innenstadt. Beim Durchfahren einer langgezogenen Linkskurve mit 95 Stundenkilometern verlor einer die Kontrolle über sein Fahrzeug. Sein Wagen kam von der Fahrbahn ab und erfasste eine auf einem Radweg fahrende 19-jährige Studentin. Diese erlag später ihren Verletzungen.

Prozessbeobachtern dürften vor allem zwei Szenen aus dem Prozess in Erinnerung bleiben. Zum einen die Zeugenaussage eines Polizisten: einer der Angeklagten habe bei der Unfallaufnahme darum gebeten, mit der Sprühkreide vorsichtig zu sein, weil doch seine Felgen 3000 Euro gekostet hätten. Und dann der Moment, als die Mutter der zu Tode gekommenen jungen Frau kurz vor Prozessende zwei Fotos ihrer Tochter hochhielt und die Angeklagten aufforderte, sich diese anzusehen. Ein Bild zeigte die Studentin als lachende junge Frau, das zweite zeigte sie in der Klinik. Bewusstlos, kurz vor ihrem Tod.

Anders als das Berliner Landgericht sah das Kölner Landgericht aber keinen Totschlag oder gar Mord verwirklicht. Es fehle der entsprechende Vorsatz, „dass die Fahrer schon im Interesse ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit keinen massiven Unfall, bei dem andere zu Tode kommen könnten, billigend in Kauf genommen“ hätten. Eben das hatten die Berliner Richter in ihrem Fall aber angenommen und den (bedingten) Tötungsvorsatz bejaht. Das Kölner Landgericht hingegen kam nur zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Die dafür ausgesprochenen Bewährungsstrafen von zwei Jahren bzw. 21 Monaten hielt die Staatsanwaltschaft aber für zu niedrig und legte Revision ein. Das Ziel: Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt bei fünf Jahren. Rechtlich durchsetzbar wäre der Antrag der Staatsanwälte also auch bei Aufrechterhaltung der bisherigen rechtlichen Bewertung. Die Frage ist aber, ob der Bundesgerichtshof auch in dem Kölner Fall schon etwas dazu sagt, ob nicht auch ein vorsätzliches Tötungsdelikt — Totschlag oder Mord — in Frage kommt. Ob am Donnerstag schon ein Urteil fällt, ist noch offen.