Illegales Rennen in Mönchengladbach: Keine Anklage wegen Mord

Zwei Raser liefern sich ein Rennen. Ein Auto überfährt einen Fußgänger - der Mann stirbt. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus. Doch das Gericht sieht das anders und lässt die Anklage in diesem Punkt nicht zu.

Ein Polizist untersucht in der Nacht das Autowrack an der Unfallstelle in Mönchengladbach. Archivbild.

Foto: Stephan Schellhammer

Mönchengladbach. Nach einem tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen in Mönchengladbach lehnt das dortige Landgericht eine Anklage wegen Mordes gegen einen der mutmaßlichen Raser ab. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht für einen Tötungsvorsatz, teilte das Mönchengladbacher Landgericht am Donnerstag mit. Deshalb werde gegen den 29-Jährigen nur wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verhandelt. Der 29-Jährige soll sich im Juni 2017 mit einem anderen Autofahrer ein Rennen geliefert haben. Dabei erfasste der Wagen des 29-Jährigen einen Fußgänger, der starb.

Den Ermittlungen zufolge hat der junge Mann sich spontan auf das Rennen eingelassen, um zu beweisen, dass er der bessere Fahrer sei. Ein möglicher Unfall sei aber mit dem Ziel unvereinbar, aus dem Rennen als Sieger hervorzugehen, entschied das Gericht. Der Angeklagte habe ernsthaft auf einen guten Ausgang des Rennens vertraut. Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Gerichtsbeschluss Rechtsmittel einlegen.

Die Anklage gegen den zweiten Beschuldigten, einen 25-Jährigen, ließ das Gericht in vollem Umfang zu. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Unfallflucht vor. Beiden Angeklagten drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Der neue Paragraf des Strafgesetzbuches, der für verbotene Autorennen mit tödlichem Ausgang bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vorsieht, war erst nach dem Mönchengladbacher Unfall in Kraft getreten.