Kommentar: Mit 18 erwachsen – auch vor Gericht
Allgemeine Empörung oder gar persönliche Betroffenheit sind schlechte Berater, wenn es um die Frage geht, ob unsere Strafgesetze ausreichen.
<strong>Düsseldorf. Wer die Videoaufzeichnungen vom Münchner U-Bahnhof Arabellaplatz gesehen hat, wo ein wehrloser 76-Jähriger aufs brutalste zusammengetreten wurde, stellt sich die Frage: Ist es angemessen, Gewalttäter über 18 Jahren mit einem entsprechenden Vorstrafenregister mit den Samthandschuhen des Jugendstrafrechts anzufassen?
Das Jugendstrafrecht ist einmal geschaffen worden, um typische Dummejungen-Delikte zu bestrafen - heute würde das Graffiti-Schmiererei sein oder Ladendiebstahl. Und als seinerzeit geregelt wurde, dass Heranwachsende wie Jugendliche behandelt werden können, wenn ihnen die Einsicht ins Unrecht ihrer Tat fehlt, da hat wohl niemand an Figuren wie die von München gedacht, die ihren Spaß haben, Menschen zu quälen, zu zerstören.
Die Zeiten haben sich geändert. Junge Menschen sind heute mit 18 volljährig, dürfen Familien gründen und eine eigene Wohnung beanspruchen. Sie sind voll geschäfts- und entsprechend deliktfähig. Die Brutalisierung der alltäglichen Kriminalität ist in einem Maße vorangeschritten, dass es an der Zeit ist, den Umgang mit den gemeingefährlichen Serienverbrechern zwischen 18 und 21 umzukehren: Sie gehören nur in Ausnahmefällen vor den Jugendrichter. Im Regelfall gilt: Wer 18 ist, wird wie ein Erwachsener bestraft.
So fordern es inzwischen die Justizminister von acht der 16 Bundesländer, und keiner von ihnen hat es verdient, als Populist beschimpft zu werden. Nicht verirrte Heranwachsende, sondern die Bürger auf der Straße haben vor allem ein Recht, von ihrem Staat beschützt zu werden.