Kosmetika: Buchsymbol weist auf Beipackzettel hin

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Normalerweise müssen die Bestandteile von kosmetischen Mitteln auf den Verpackungen angegeben sein. Europaweit ist das einheitlich in einer Verordnung geregelt, erklärt Thomas Büttner, Fachanwalt für Kosmetikrecht in Frankfurt am Main.

Foto: dpa

Aber: Ist das aus praktischen Gründen nicht möglich, findet sich die Liste mit den Inhaltsstoffen zum Beispiel auf einem beigelegten Zettel, Etikett oder Anhänger. In diesem Fall weist etwa ein Buchsymbol die Verbraucher darauf hin, dass sie die Liste und auch mögliche Vorsichtsmaßnahmen oder Warnhinweise nicht auf der Verpackung oder dem Behältnis finden. Stattdessen müssen sie den Beipackzettel beachten.

Zusätzliche Informationen lassen sich natürlich auch beim Hersteller anfragen. Zudem gibt es Informationen auf Haut.de sowie eine Datenbank der Europäischen Kommission, in der über Inhaltsstoffe von Kosmetika informiert wird.