Kosmetika: Buchsymbol weist auf Beipackzettel hin
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Normalerweise müssen die Bestandteile von kosmetischen Mitteln auf den Verpackungen angegeben sein. Europaweit ist das einheitlich in einer Verordnung geregelt, erklärt Thomas Büttner, Fachanwalt für Kosmetikrecht in Frankfurt am Main.
09.12.2015
, 15:00 Uhr
Aber: Ist das aus praktischen Gründen nicht möglich, findet sich die Liste mit den Inhaltsstoffen zum Beispiel auf einem beigelegten Zettel, Etikett oder Anhänger. In diesem Fall weist etwa ein Buchsymbol die Verbraucher darauf hin, dass sie die Liste und auch mögliche Vorsichtsmaßnahmen oder Warnhinweise nicht auf der Verpackung oder dem Behältnis finden. Stattdessen müssen sie den Beipackzettel beachten.