Landesjugendamt prüft Auflagen gegen Sylter Kinderklinik

In einer Fachklinik auf Sylt hat es nach Angaben des Betreibers sexuellen Missbrauch unter Kindern gegeben. Hat das Betreuungspersonal seine Pflichten vernachlässigt? Die Staatsanwaltschaft will dies aufklären.

Sylt/Flensburg. Nach Missbrauchs- und Gewaltfällen unter Kindern in einer Sylter Fachklinik prüft das Landesjugendamt Schleswig-Holstein Auflagen für die DAK-Einrichtung. Die Staatsanwaltschaft Flensburg bestätigte am Donnerstag Berichte über ein weiteres Ermittlungsverfahren. Dabei geht es um Körperverletzung unter Kindern.

Die Staatsanwaltschaft will klären, ob das Betreuungspersonal gegen Aufsichtspflichten verstoßen hat. Der Betrieb im "Haus Quickborn" in Westerland, einer Fachklinik für übergewichtige Kinder, läuft weiter.Bei der Pressestelle der DAK in Hamburg war am Donnerstag keine Stellungnahme zu bekommen.

Zu Übergriffen mit Oral- und Analsex soll es im Juli und August in einer Gruppe mit 16 Jungen in der Klinik gekommen sein."Das Landesjugendamt kann anlassbezogen Auflagen erteilen. Derzeit wird geprüft, ob dazu Voraussetzungen gegeben sind", sagte ein Sprecher des Sozialministeriums in Kiel der Nachrichtenagentur dpa.

"Bei der Prüfung sollen die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft berücksichtigt werden." Der leitende Arzt der Klinik, Mark Dankhoff, wollte sich nicht äußern. Er bestätigte lediglich, dass der Betrieb allein schon aus Rücksicht auf die anwesenden Kinder weitergehe.Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Flensburg gibt es eine Anzeige wegen Körperverletzung.

Kinder unter 14 Jahre seien demnach an einem Vorfall im Mai beteiligt gewesen, sagte die Sprecherin der Behörde, Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt, der dpa. Wegen der laufenden Ermittlungen könne sie keine näheren Angaben machen.Laut "Bild"-Zeitung geht es in dem jetzt bekanntgewordenen Fall um zwei 13-jährige Patienten.

Einer von ihnen soll den anderen in der Klinik so schlimm verprügelt haben, dass der Junge aus Osnabrück tagelang stationär behandelt werden musste. Nach einem Bericht des "Westfalen-Blatts" haben die Eltern des Kindes Strafanzeige erstattet.Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konzentrieren sich zunächst darauf, die Vorgänge in der Klinik aufzuklären, sagte Stahlmann-Liebelt.

Gegen nicht strafmündige Kinder könne ohnehin nicht ermittelt werden. Es gehe darum, ob das Betreuungspersonal Sorgfaltspflichten verletzt habe oder Unterlassungen des Personals vorlägen. Wie lange die Ermittlungen dauern werden, sei offen - ebenso, ob es zu einem Prozess komme. Die betroffenen Kinder in verschiedenen Regionen Deutschlands müssten zunächst bei örtlichen Polizeidienststellen befragt werden.

Die DAK als Betreiberin der Klinik hatte am Dienstag bestätigt, dass es sexuelle Handlungen in der Kindergruppe gegeben habe. Einem internen Papier der DAK vom 24. August zufolge kam es beim Spiel "Flaschendrehen" unter den 9 bis 13 Jahre alten Jungen auch zu Oral- und Analsex.

Rädelsführer hätten bei "Schwulen-Abenden" in der Klinik "Aufgaben" gestellt - nach Angaben der Kinder sollen sie unter anderem aus Küssen und Zungenküssen bestanden haben. 13 der 16 Kinder sollen beteiligt gewesen sein.Der Bielefelder Rechtsanwalt Carsten Ernst, der die Eltern mehrerer Opfer vertritt, geht von bis zu zwölf misshandelten Kindern aus.

Über den jetzt bekanntgewordenen weiteren Fall aus dem Mai sagte er der "Bild"-Zeitung: "Dieser Fall ist ein weiterer Mosaikstein dafür, dass in der Klinik massiv die Aufsichtspflicht verletzt wird." Der Anwalt will dem Bericht zufolge für die Opfer Schmerzensgeld und Schadenersatz (20 000 bis 50 000 Euro) notfalls einklagen.