Nordrhein-Westfalen Landtag sucht nach Lösungen für Flüchtlings-Bürgschaften

Am Donnerstag debattieren die Parlamentarier im NRW-Landtag über einen Antrag der Grünen, Flüchtlingsbürgen mit einem Hilfsfonds zu unterstützen.

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Düsseldorf. Für das Land NRW ist das Thema eine offene Wunde. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 8. Dezember 2017 noch einmal bestätigt: Wer beispielsweise für Angehörige bereits hier lebender Flüchtlinge finanziell gebürgt hat, um ihren Nachzug zu ermöglichen, ist diese Verantwortung nicht mit einer Klärung des Flüchtlingsstatus, der Asylanerkennung oder einem neuen Aufenthaltstitel los. Genau das aber hatte das NRW-Innenministerium im April 2015 erklärt — im Gegensatz zum Bundesinnenministerium.

In der Folge setzte sich aber der Bund durch, bestätigt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Gesetzlich gilt seit zwei Jahren: Wer ab dem 6. August 2016 eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, muss fünf Jahre für den Lebensunterhalt des Flüchtlings unabhängig von dessen Status aufkommen (mit Ausnahme von Kranken- und Pflegekosten). Bei älteren Fällen gilt immerhin noch eine Frist von drei Jahren.

Gegen diese gesetzliche Regelung gab es Klagen. In den Berufungsverhandlungen zweier Kläger aus NRW entschied das OVG Münster im vergangenen Monat gegen die Bürgen. Sie müssen jetzt Forderungen des Jobcenters in jeweils vierstelliger Höhe begleichen.

NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hatte noch vor dem Münsteraner Urteil erklärt: „Soziale Gerechtigkeit bedeutet, nicht noch diejenigen zu bestrafen, die sich mit ihrem Engagement um das Gemeinwohl der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht haben.“ Wie diese soziale Gerechtigkeit nun aber erreicht werden soll, ist noch offen. In einem Brief an die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bat Stamp schon im September um eine konsequente Einzelfallprüfung der Jobcenter. Nahles’ Nachfolgerin Katarina Barley habe ihm das laut Integrationsministerium auch zugesagt.

Im Landtag liegt am Donnerstag ein Antrag der Grünen vor. Darin fordern sie, die Belastung für die Betroffenen müsse auf ein Minimum reduziert werden, da sie bei ihren Verpflichtungserklärungen von einer anderen gesetzlichen Grundlage ausgegangen seien. Nach Angaben der Grünen wurden in NRW bisher für 2593 Personen Verpflichtungserklärungen abgegeben. Die Landesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Hilfsfonds in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro aufzulegen und sich zugleich beim Bund für ein Moratorium der Rückforderungen einzusetzen, „bis eine tragfähige bundesweite Lösung gefunden wird“. Eine solche Lösung könnte eine Gesetzesänderung im Aufenthaltsrecht sein.

Minister Stamp bekräftigte gegenüber dieser Zeitung, dass auch er eine grundsätzliche Lösung auf Bundesebene anstrebt: „Es ist nicht hinnehmbar, dass unterstellt wird, Bürgen hätten sich der zeitlichen Dimension ihrer Einstandspflicht bewusst sein müssen.“ Unabhängig von Hilfen in Einzelfällen erwarte er daher, dass bundesweit einheitliche Lösungen gefunden würden, „damit Verpflichtungsgeber nicht unbillig in Regress genommen werden. Deshalb unterstütze ich nachdrücklich den auf der Innenministerkonferenz gefassten Beschluss, dass die Länder Niedersachsen und Hessen in diesem Sinne Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales führen sollen.“

Im Ziel weiß er sich daher mit den Grünen einig, im Weg dahin nicht. Diesen gemeinsamen Bemühungen der Länder, so Stamp, „sollte nicht durch Zahlungen des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegriffen werden. Denn damit würden bundeseinheitliche Regelungen erheblich erschwert werden.“