Laserpointer-Attacken: Plötzlich sehen Piloten nur noch grüne Punkte
Angriffe mit dem Laserpointer treffen die Cockpit-Besatzung meist in den gefährlichsten Flugphasen bei Start und Landung.
Düsseldorf. Ein heller grüner Strahl tastet suchend vom Boden in den Nachthimmel über dem Ruhrgebiet. Dann hat er das Flugzeug erfasst. Aus der Luft ist nur noch ein heller grüner Punkt zu erkennen. Für die Piloten, die sich im Anflug auf den Düsseldorfer Flughafen befinden, ist es ein kritischer Moment. Sie müssen im dunklen Cockpit das Flugzeug für die Landung vorbereiten, Checklisten durchgehen, mit der Flugsicherung sprechen. Sekundenlang von einem Laserstrahl geblendet zu werden, ist eine massive Störung.
Seit 2009 hat die Zahl solcher Laserpointer-Angriffe auf Flugzeuge im deutschen Luftraum deutlich zugenommen. Bis dahin war das Phänomen in Deutschland noch weitgehend unbekannt, 122 Fälle wurden den Behörden gemeldet. Vier Jahre später sind es nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) schon mehr als 720, im laufenden Jahr wurden bereits rund 400 Vorfälle gemeldet. Besonders in den Monaten Juli bis November gibt es viele Meldungen — im Raum Düsseldorf laut Landeskriminalamt mehr als 30 seit Anfang Juli.
Gerade in kritischen Flugphasen, wie Start und kurz vor der Landung, sind die Flugzeuge wegen der geringen Höhe und niedrigen Geschwindigkeit anfällig für die Täter mit ihren leistungsstarken Laserpointern. Doch auch Flugzeuge im Streckenflug geraten laut DFS immer häufiger ins Visier.
Die Folgen eines solchen Laserangriffs können für die Piloten und die Sicherheit des Flugzeugs dramatisch sein. „Das ist kein Dummejungenstreich, das ist richtig gefährlich“, sagt Markus Wahl, Pilot einer großen deutschen Fluglinie. „Wir sind im Endanflug auf Sicht angewiesen. Wer geblendet wird, sieht nur noch grüne Punkte.“ Den Piloten drohen bleibende Augenschäden. Was im schlimmsten Fall passieren könnte, wenn die Piloten eines Flugzeugs im Landeanflug geblendet werden, darüber schweigen Airlines, Piloten und Flugsicherung. Abstürze aufgrund von Laserblendungen habe es aber noch nicht gegeben.
Bei der Polizei laufen die Vorgänge unter dem Namen „Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.“ Doch obwohl die Piloten aus dem Cockpit relativ genaue Ortsangaben der Angriffe machen können, sind die Täter beim Eintreffen der Polizei häufig fort. Um sie zu stellen und vor Gericht zu bringen, muss schon sehr viel Glück im Spiel sein — oder Dummheit, wie im Falle zweier Brüder aus Neuss, die im Sommer 2010 erst eine Passagiermaschine und dann einen Polizeihubschrauber blendeten, der auf der Suche nach ihnen war. Maximal drohen Tätern bis zu zehn Jahre Haft — die Neusser Brüder kamen mit einer geringen Geldstrafe davon.
Den Nachweis, dass der Verdächtige tatsächlich ein Flugzeug mit dem Laserpointer anvisiert haben, können die Beamten selbst im Erfolgsfall nur schwer erbringen. Deshalb fordert Pilot Wahl für die Vereinigung Cockpit, starke Laserpointer als Waffe einzustufen. „Im richtigen Leben gibt es keinen praktischen Nutzen für diese Geräte“, sagt er. Durch die Einstufung könnte, wie bereits in Australien, allein der Besitz strafbar sein.