Lebenslang für „Maskenmann“

Martin N. soll für die Morde an drei Jungen im Gefängnis büßen. Außerdem wurde eine Sicherungsverwahrung angeordnet.

Stade. Martin N. nahm sein Urteil äußerlich unbewegt auf, hoch aufgerichtet, mit leicht gesenktem Blick und vor dem Bauch gefalteten Händen. Abwesend wirkte der großgewachsene 41-Jährige mit langem Vollbart und müden Augen, als ihm der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp alle Verbrechen aufzählte, wegen der er am Ende eines viereinhalbmonatigen Verfahrens zu der höchsten Strafe verurteilt wurde, die das deutsche Rechtssystem kennt. Wegen dreifachen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs schickten Appelkamp und seine Richterkollegen am Landgericht Stade N. gestern lebenslang in Haft und verhängten zusätzlich noch eine Sicherungsverwahrung. Außerdem stellten sie eine besondere Schwere der Schuld fest.

Sie haben keine Zweifel daran, dass der ehemalige Jugendbetreuer der „Maskenmann“ ist — jenes vermummte und jahrelang nicht zu fassende Phantom, das in Schullandheime, Zeltlager und Wohnungen eindrang, um Jungen zu missbrauchen und auf seinen Touren drei Opfer erwürgte.

N. war erst im April vergangenen Jahres durch die Aussage eines Missbrauchsopfers überführt worden. Die ersten Taten waren da schon 19 Jahre her. Einige waren zum Teil nicht mehr nachzuweisen. Das entscheidende rechtliche Gewicht haben ohnehin die drei Morde von 1992, 1995 und 2001 — die Fälle jener Jungen, die der von einem Gerichtsgutachter als krankhaft pädophil und schizoid eingestufte Angeklagte bei seinen Übergriffen aus Angst vor Entdeckung tötete.

Die Richter folgen dem Gutachter auch darin N. für rückfallgefährdet zu halten.

Die Angehörigen der Opfer äußerten sich gestern nur über ihre Anwälte. Bei ihrer Mandantin gebe es „Erleichterung, in erster Linie Erleichterung“, sagte die Anwältin der Mutter des kleinen Dennis K.