Lovemobil-Eigner muss keine Vergnügungssteuer zahlen

Lüneburg /Soltau (dpa) - Ein Vermieter von Wohnmobilen für Prostituierte muss nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts keine Vergnügungssteuer zahlen. Die Prostituierten als Mieterinnen seien die eigentlichen Besitzerinnen im rechtlichen Sinne, urteilte das Gericht am Montag in Lüneburg (Az.

9 LB 51/12).

Damit müsste im konkreten Fall die Stadt Soltau die Abgaben bei den Frauen eintreiben, folgert aus dem Urteil. Die Stadt im Heidekreis will jetzt über eine entsprechende Neuregelung für die auch „Sexsteuer“ genannte Abgabe nachdenken.

Der Eigentümer von fünf sogenannten Lovemobilen bei Soltau hatte bereits in zweiter Instanz geklagt, nachdem er vor dem Verwaltungsgericht unterlegen war. Soltau hatte für die Fahrzeuge eine Abgabe von fünf Euro pro Tag verlangt, auch um diese Form der Prostitution einzudämmen, wie Bürgermeister Wilhelm Ruhkopf (SPD) erklärte.

Soltau hatte sich an dem Vorbild anderer deutscher Städte wie Köln oder jüngst auch Freiburg orientiert, die eine ähnliche Sexsteuer für Bordelle bei deren Betreibern erheben. Sollte die Vergnügungssteuer auch auf die Mieterinnen der Lovemobile zukommen, so sei sie als Betriebsausgabe von anderen Steuern wie Einkommens- oder Gewerbesteuer absetzbar, hieß es am Rande des Prozesses.

„Die Veranstaltung ist die Ausübung der Prostitution“, befand der 9. Senat am Montag. Auch damit seien die Prostituierten und nicht der Vermieter als Unternehmer verantwortlich. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Mit der Ausstattung der Wagen, wie aufgeklebten Herzen, habe der Vermieter sich nur an eine bestimmte Klientel gerichtet, eben die Frauen.

Das Gericht erkannte in den Regelungen der Stadt aber auch formelle Mängel. Der Kläger hätte zuvor angehört und zur Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung aufgefordert werden müssen. Außerdem sei der Steuerbescheid inhaltlich zu unbestimmt, weil der Betrag pauschal festgesetzt worden war.