Loveparade-Katastrophe: Mehr als sieben Jahre danach beginnt der Strafprozess

Das Unglück mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten wird ab Freitag vom Landgericht Duisburg aufgearbeitet. Es wird ein Prozess der Superlative im Düsseldorfer Congresscenter.

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Düsseldorf. Der Strafprozess, der am Freitag auf dem Düsseldorfer Messegelände beginnt, wird ein Prozess der Superlative sein. So wie auch die Katastrophe, die er aufarbeiten soll, ein nicht nur für die Betroffenen unfassbares Ausmaß hatte: das Unglück der Loveparade in Duisburg vom 24. Juli 2010 mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten — mit all den daran hängenden und ins Unglück gerissenen Familien.

Das für die strafrechtliche Aufarbeitung zuständige Landgericht Duisburg hat in der Ruhrgebietsstadt keinen ausreichend großen Raum gefunden, um die vielen Prozessbeteiligten unterzubringen und dem erwarteten großen öffentlichen Interesse gerecht zu werden. Neben den zehn Angeklagten und ihren Verteidigern gibt es auch rund 60 Nebenkläger und deren Anwälte, die im Gerichtssaal Platz finden müssen. Und so wurde eine Halle in Duisburgs Nachbarstadt Düsseldorf angemietet. Ein 750 Quadratmeter großer Saal im Messe Congress Center, wo sonst Hauptversammlungen oder Kongresse stattfinden, bietet etwa 500 Menschen Platz und wird so auch dem öffentlichen Interesse gerecht. Mehr als 50 Journalisten von Nachrichtenagenturen, Fernseh- und Hörfunksendern und Zeitungen aus dem In- und Ausland sind akkreditiert, um über die mehr als sieben Jahre nach der Katastrophe beginnende strafrechtliche Aufarbeitung zu berichten.

Bei dem Loveparade-Unglück im Sommer 2010 in Duisburg wurden am einzigen Ein- und Ausgang der Technoparade 21 junge Menschen erdrückt. Zu Tode gequetscht im Gedränge auf der Zugangsrampe am ehemaligen Duisburger Güterbahnhof. Sie waren zwischen 17 und 38 Jahre alt und kamen aus Deutschland (15), Australien (1), den Niederlanden (1), Spanien (2), Italien (1) und China (1). Mindestens 652 Loveparade-Besucher wurden damals verletzt. Viele von ihnen leiden bis heute körperlich und seelisch unter den Folgen.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg vier Jahre benötigt, um Hunderte Stunden Videomaterial vom Unglückstag zu begutachten und mehr als 3000 Zeugen zu vernehmen. Am Ende stand die Anklage. Über diese dachte dann das Landgericht Duisburg zwei Jahre lang nach und kam im März 2016 zu dem für die Hinterbliebenen und Verletzten niederschmetternden Ergebnis, die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zuzulassen. Begründung im Wesentlichen: Das zentrale Beweismittel der Anklage, ein Gutachten eines Sachverständigen, weise gravierende inhaltliche und methodische Mängel auf. Auch könnten andere Umstände als die in der Anklage der Stadt Duisburg und dem Loveparade-Veranstalter vorgeworfenen Planungsfehler ursächlich für die Katastrophe gewesen sein. Möglicherweise sei nicht eine fehlerhafte Planung Ursache des tödlichen Rückstaus im Tunnel, sondern womöglich das Abweichen von diesen Plänen. Auch könnten Polizeiketten, mit denen Zugänge zeitweise gesperrt worden waren, ursächlich für das Unglück gewesen sein.

Gabi Müller, Mutter des im Gedränge gestorbenen Christian (25), sammelte daraufhin bei einer Petition auf einer Onlineplattform 367 000 Stimmen. Tenor: es dürfe nicht bei dieser „Bankrotterklärung der Justiz“ bleiben, dass am Ende keiner der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werde. Parallel dazu prüfte das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Jahr lang die Beschwerden von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern gegen die Entscheidung des Landgerichts Duisburg. Und entschied schließlich im April 2017: Das Landgericht Duisburg, und zwar eine andere Kammer des Gerichts, muss die Hauptverhandlung nun doch durchführen. Eben diese beginnt am Freitag.

Jenseits des Strafrechts liefen in den vergangenen Jahren auch einige zivilrechtliche Verfahren. So klagte etwa ein bei der Loveparade eingesetzter Feuerwehrmann bei einer Zivilkammer des Landgerichts Duisburg auf Zahlung von 90 000 Euro wegen einer erlittenen seelischen Störung ein — doch er blieb erfolglos.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte sich also hinter die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg gegen insgesamt zehn Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Die Ankläger werfen vier leitenden Mitarbeitern des Loveparade-Veranstalters Lopavent vor, ein ungeeignetes Zu- und Abgangssystem geplant zu haben. Vor allem die Rampe soll zu eng gewesen sein, um die vorhergesagten Besucherströme aufnehmen zu können.

Außerdem wird von den Anklägern ein Dreier-Team des Bauamts der Stadt Duisburg verantwortlich gemacht. Die Beteiligten sollen die Genehmigung erteilt haben, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten. Die Sicherheit der Besucher sei nicht gewährleistet gewesen.

Drei weitere Angeklagte sind Vorgesetzte des Teams, darunter der damalige für Stadtentwicklung zuständige Beigeordnete. Sie sollen das Genehmigungsverfahren nicht ordentlich überwacht haben.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das den Weg zur Hauptverhandlung geebnet hat, sind „die den Angeklagten vorgeworfenen Taten mit den in der Anklage aufgeführten Beweismitteln mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar“. Dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen waren, dränge sich nach dem Ermittlungsergebnis auf. Dieses lege nahe, dass die unzureichende Dimensionierung und Ausgestaltung des Ein- und Ausgangssystems für die Besucher und die mangelnde Durchflusskapazität planerisch angelegt und für die Angeklagten vorhersehbar zu der Katastrophe geführt hätten.

Auch sei das Gutachten des Sachverständigen Prof. Still durchaus verwertbar. Weder sei von einer Befangenheit des Gutachters auszugehen noch weise das Gutachten durchgreifende inhaltliche oder methodische Mängel auf.

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Duisburg das Gutachten eines weiteren Sachverständigen eingeholt, das mit zur Grundlage einer Verurteilung in Prozess werden soll.

Nicht angeklagt sind der später abgewählte Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) sowie der Fitnessstudio-Unternehmer Rainer Schaller („McFit“), der einige Jahre vor dem Unglück die Rechte an der Loveparade erworben hatte. Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass die beiden Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der Genehmigung genommen hätten, hatte die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung gesagt.

Auch Vertreter der Polizei sind nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hält Planungsfehler im Vorfeld der Katastrophe für hauptursächlich für die späteren Ereignisse. Danach wäre ein mögliches Fehlverhalten der Polizei nicht ursächlich, da es nichts am Geschehensablauf geändert hätte. Nebenkläger-Anwalt Julius Reiter hat mehrfach beklagt, dass sich der frühere NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) sofort schützend vor die Polizei stellte. Das habe auch verhindert, dass die richtigen Lehren aus der Katastrophe für die weitere Arbeit der Polizei gezogen worden seien. So hätten sich Organisationsfehler und mangelhafte Kommunikation in der Kölner Silvesternacht wiederholen können.

Etwa 60 Nebenkläger und ihre Anwälte sind bei dem Verfahren zugelassen. Nebenkläger kann sein, wer durch eine Straftat verletzt wurde bzw. auch dessen Angehörige. Nebenkläger und ihre Anwälte schauen gewissermaßen der Staatsanwaltschaft auf die Finger. Sie haben Akteneinsichtsrecht, können Angeklagten, Zeugen oder Sachverständigen Fragen stellen und Beweisanträge stellen. Einige Nebenkläger haben inzwischen ihre Beteiligung im Loveparade-Verfahren zurückgezogen. Sie wollten so lange nach der Katastrophe nicht erneut mit den Vorgängen belastet werden.

Dass die wegen fahrlässiger Tötung Angeklagten am Ende tatsächlich (zu maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe) verurteilt werden, ist ungewiss. Es ist wahrscheinlich, dass ihre Verteidiger das Verfahren in die Länge ziehen. Hintergrund: Nach fünf Jahren sind solche Taten verjährt — wenn die Verjährung nicht unterbrochen wird, etwa durch die Vernehmung eines Beschuldigten. Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von Neuem. Das Strafgesetzbuch setzt hier jedoch eine Obergrenze: Die Verfolgung einer Straftat verjährt spätestens, wenn ein Zeitraum verstrichen ist, der dem Doppelten der gesetzlich festgelegten Verjährungsfrist entspricht. Diese sogenannte absolute Verjährung tritt also im Fall der Loveparade nach zehn Jahren ein — sollte es bis dahin kein erstinstanzliches Urteil geben. Für den Beginn des Zeitraums ist der Eintritt der Verletzungen oder des Todes des Opfers maßgeblich. „Das letzte Opfer der Ereignisse bei der Loveparade verstarb am 28. Juli 2010, die absolute Verjährungsfrist läuft daher spätestens mit Ablauf des 27. Juli 2020 ab“, erklärt die Staatsanwaltschaft Duisburg.

Kerstin Stirner, die einen Lopavent-Mitarbeiter verteidigt, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Wir erwarten ein Ergebnis, das jedenfalls keine Verurteilung ist.“ Die individuelle Schuld müsse festgestellt werden. Sei das nicht möglich, so müsse das zum Freispruch führen. Stirner hält den Sachverhalt für zu komplex, um ihn überhaupt vor Gericht zu bringen. Ähnlich hatten sich auch früher schon andere Verteidiger der Angeklagten geäußert. Als sie sagten, Unglücke wie etwa dass Zugunglück von Eschede oder auch die Loveparade-Katastrophe seien zu komplex, um sie mit strafrechtlichen Kausalitätsregeln zu greifen. Auch sei es denkbar, dass eine Katastrophe eintritt, die viele Ursachen, aber keinen strafrechtlich Schuldigen habe.

Die Verteidigungslinie scheint damit vorgezeichnet. Und auch Nebenkläger-Anwalt Julius Reiter gestand kürzlich im Interview zu, dass es am Ende als ganz große Enttäuschung empfunden werden kann, wenn es nicht zu Verurteilungen kommen sollte. Für viele sei aber die Aufklärung der Geschehnisse wichtiger. Dies sei Aufgabe des Rechtsstaats.

Eine von Reiters Mandantinnen, die bereits erwähnte Mutter des im Gedränge verstorbenen Christian, hielte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung für „mit das Schlimmste, aber auch das muss ich dann akzeptieren“. Gabi Müller im Gespräch mit unserer Zeitung: „Selbst dann hätte der Prozess weiter zur Klärung beigetragen. Das Geschehen kommt noch mal in die Öffentlichkeit und gerät nicht in Vergessenheit. Denn das muss die Lehre sein: dass sich so etwas nie wiederholen darf.“

Das Unglück vom 24. Juli 2010 traf auch diejenigen, die bei der Katastrophe mit dem Leben davonkamen, aber an der Seele schwer geschädigt wurden. Das zeigt eindrucksvoll der Spielfilm „Das Leben danach“. Er ist noch bis zum 27. Dezember in der ARD-Mediathek abrufbar. bit.ly/2iUeF3e