Mädchen im Beichtstuhl missbraucht

63-Jähriger muss für ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis.

Düsseldorf. Weil er im Beichtstuhl einer Kirche in Neuss ein 14-jähriges Mädchen sexuell missbraucht hat, muss ein 63-Jähriger ins Gefängnis. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den vorbestraften Sexualverbrecher gestern zu einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung. Dass der Mann das Mädchen auch vergewaltigt hat, wovon die Anklage ausging, ließ sich dem Gericht zufolge nicht beweisen. Die Tat hatte sich Anfang Mai 2014 ereignet. Täter und Opfer hatten sich zuvor über die Internetplattform Knuddels kennengelernt. Laut Anklage soll der damals 60-Jährige der Schülerin unsittliche Bilder geschickt und sie um ähnliche Fotos gebeten haben.

Trotz Warnungen von Freundinnen verabredete sich die 14-Jährige mit dem älteren Mann. Sie soll dann vorgeschlagen haben, in die Kirche zu gehen. Dort hatte sie der Angeklagte dann laut Urteil in den Beichtstuhl gezerrt.

Der Mann ist vorbestraft. 2012 hatte ihn das Amtsgericht Mettmann wegen sechsfachen Missbrauchs von Kindern zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Weil er mit der Tat im Beichtstuhl gegen die Bewährung verstieß, hatte er die erste Strafe bereits absitzen müssen. lnw