Maschseemörder kommt auf unbestimmte Zeit in Psychiatrie

Hannover (dpa) - Der Fund einer zerstückelten Prostituierten im Maschsee in Hannover sorgte bundesweit für Entsetzen - jetzt ist ein Drogenkranker für die Bluttat zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte habe aus purer Mordlust getötet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch im Landgericht Hannover in seiner Urteilsbegründung. „Er wollte sehen, wie jemand stirbt, es ging ihm darum, die Kälte des Todes zu spüren“, sagte Rosenbusch.

Das Gericht stufte den von Gewaltfantasien getriebenen 25-Jährigen aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung und wegen seines Alkohol- und Drogenmissbrauchs als erheblich vermindert schuldfähig ein. Deshalb verhängte es trotz der Verurteilung wegen Mordes keine lebenslange Haftstrafe, stattdessen kommt der Verurteilte auf unbestimmte Zeit direkt in die Psychiatrie. Nur wenn der Täter vor Ende der zwölfjährigen Haftzeit für geheilt erklärt wird, soll er in ein Gefängnis verlegt werden - ansonsten bleibt er auch über die zwölf Jahre hinaus in der geschlossenen Klinik.

Der von Tötungsfantasien besessene junge Mann hatte sein 44 Jahre altes Opfer nach Überzeugung der Richter im vergangenen Jahr zufällig im Rotlichtviertel kennengelernt und später in seiner Wohnung erstochen. Danach zerstückelte er die aus Ibbenbüren in Nordrhein-Westfalen stammende Frau und warf sie in den Maschsee, der ein beliebtes Ausflugsziel in der Innenstadt von Hannover ist.

Auslöser für die Tat soll gewesen sein, dass die Frau sich über die rechtsradikalen Ansichten des Täters lustig machte. „Er hat sie benutzt, um seinen Fantasien zum Durchbruch zu verhelfen“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch.

Der junge Mann hatte in der Verhandlung das Verbrechen bestritten und seine Freundin als Täterin dargestellt. Die 37-Jährige beschuldigte als Zeugin jedoch den Angeklagten und sagte aus, sie habe nur unter Zwang bei der Beseitigung der Toten geholfen. Die Gewaltfantasien machten den 25-Jährigen zu einer tickenden Zeitbombe, betonte sie. Völlig ruhig und ohne Reuegefühl habe er ihr angekündigt, weiter töten zu wollen. Für die Tatzeit selber hatte die Freundin ein Alibi, das Gericht schenkte der Schilderung des Angeklagten aber auch keinen Glauben. „Mehr an Indizien braucht man nicht, um einen Täter der Tat zu überführen“, sagte Richter Rosenbusch.

Im Prozess um das aufsehenerregende Verbrechen hatte ein psychiatrischer Sachverständiger dem Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert und von einem hohen Rückfallrisiko gesprochen. Er sei von Gewalt- und Tötungsfantasien besessen gewesen, die plötzlich zum Ausbruch gekommen seien. Der junge Mann habe sich seit langem gedemütigt gefühlt und dann impulsiv zu der Tat entschlossen.

Weitere extreme Gewalttaten seien jederzeit denkbar und die Chancen einer Therapie klein, sagte der Psychiater. In der Wohnung des Mannes hatten die Fahnder neben Messern und einer Armbrust auch ein Foto des norwegischen Mörders Anders Breivik gefunden. „Die Wiederholungsgefahr ist groß“, sagte auch Richter Rosenbusch.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am Montag eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Verteidiger dagegen plädierte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen, für den Fall einer Verurteilung wollte er die Tat als Totschlag gewertet wissen.