„Maskenmann“ gesteht Morde an drei Kindern
Stade (dpa) - Der als „Maskenmann“ bekannt gewordene Martin N. hat am Mittwoch vor dem Landgericht Stade drei Morde an Kindern und einige Missbrauchsfälle gestanden. „Ich bin entsetzt über meine Taten und empfinde tiefe Scham und Reue“, hieß in einer von seinen Verteidigern verlesenen Erklärung.
Danach hatte er 1992 den 13-jährigen Stefan, 1995 den achtjährigen Dennis R. und 2001 den neunjährigen Dennis K. umgebracht - aus Angst, entdeckt zu werden, wie er sagt. Die Polizei hatte den Serientäter im April in Hamburg geschnappt. Danach hatte er bereits ein Geständnis abgelegt.
Den 13-Jährigen entführte er der Anklageschrift zufolge nachts aus einem Internat im niedersächsischen Scheeßel, missbrauchte ihn im Auto und tötete ihn dann. Dennis R. holte er drei Jahre später aus einem Zeltlager bei Schleswig, verbrachte mit ihm einige Tage in einem Ferienhaus in Dänemark und erwürgte ihn. Dennis K. tötete er 2001 in einem Schullandheim bei Bremerhaven, als dieser sich gegen den mit einer schwarzen Maske getarnten Mann wehrte.
„Es gibt für mein Handeln keine Entschuldigung“, ließ Martin N. seine Verteidiger erklären. Über Jahre hinweg drang der „Maskenmann“ immer wieder nachts in Kinderzimmer und Ferienlager in Norddeutschland ein und vergriff sich an den schlaftrunkenen Jungen. Die Polizei jagte das Phantom lange Zeit vergeblich. Erst im Frühjahr 2011 - fast 20 Jahre nach seinem ersten Mord - gelang die Festnahme.
Für die Mutter von Dennis K. kam die schreckliche Zeit, als sie im September 2001 zwei Wochen lang um ihren verschwundenen Sohn bangte, wieder hoch. „Ich war im Schockzustand“, berichtete sie als Zeugin im Gerichtssaal. Als Martin N. endlich gefasst war, erzählte sie ihrer elfjährigen Tochter die ganze Geschichte. Das Mädchen war damals ein Jahr alt und konnte sich an ihren Bruder nicht erinnern. „Sie hat gefragt: "Warum?", was ich ihr auch nicht erklären kann“, sagte Dennis' Mutter. Die Antwort blieb auch Martin N. schuldig.
Sein Geständnis vor Gericht wird den Prozess nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aber beschleunigen. Dadurch könnte einigen Opfern und Zeugen die Aussage erspart bleiben, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Kai Thomas Breas.
Die Behörde prüft derzeit, ob sie einen weiteren Missbrauchsfall aus den Jahren 2002 bis 2004 nachträglich angeklagt oder das Opfer als Zeugen lädt. Der junge Mann hatte sich erst nach Erhebung der Anklage an die Ermittler gewandt. Das könnte bei der Frage einer Sicherungsverwahrung eine Rolle spielen. Denn dieser Fall könnte ein Beleg dafür sein, dass Martin N. weiter gefährlich ist.