Polizei veröffentlichte Video Mehrere Hinweise nach brutalem Tritt gegen Frau in Berlin

Berlin (dpa) - Nach dem brutalen Fußtritt gegen eine Frau in Berlin gehen die Ermittler sechs Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Details nannte eine Polizeisprecherin allerdings nicht.

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Zuerst hatte „Spiegel online“ darüber berichtet. Die Polizei hatte am Donnerstag ein Video der Tat vom 27. Oktober im Stadtteil Neukölln veröffentlicht und um Hinweise zum Täter gebeten. Einen Tag zuvor hatte die „Bild“ das Video bereits im Internet gezeigt.

In der kurzen Sequenz ist ein Mann zu sehen, der einer 26-Jährigen auf einer Treppe im U-Bahnhof Hermannstraße unvermittelt mit Wucht in den Rücken tritt. Daraufhin stürzt die Frau kopfüber mehrere Stufen hinab. Sie musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Der Täter und seine drei Begleiter gingen einfach weiter. Ob der Vorfall eine Vorgeschichte hat - ob sich Täter und Opfer womöglich bereits vorher im Bahnhof begegnet waren -, sei Gegenstand der Ermittlungen, hieß es von der Polizei.

Die Tat hatte bundesweit Empörung ausgelöst. In einigen Medien ging es ausgehend von dem Fall um die Frage, ob Gewalt in der Gesellschaft generell zunimmt und extremer wird. Der Berliner „Tagesspiegel“ verwies allerdings darauf, dass sich in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik keinerlei Verrohung Berlins belegen lässt. Im Gegenteil: Rohheitsdelikte und Gewaltkriminalität sind seit Jahren rückläufig und auf Zehn-Jahres-Tiefstständen.

Der SPD-Politiker und Ex-Bürgermeister Neuköllns Heinz Buschkowsky sagte dem Sender n-tv am Freitag dagegen, er beobachte vor allem bei jungen Männern eine enthemmte Brutalität, wie es sie früher nicht gegeben habe. Das Verhalten erklärte er sich durch Alkohol- und Drogeneinfluss sowie eine Erziehung, die Stärke und Ehre als maßgebliche Eigenschaften vermittle.

Die Berliner Polizei versucht auch zu klären, wie das Video des Tritts vor Einleitung einer Öffentlichkeitsfahndung an die Presse gelangte. Von Amts wegen sei eine Strafanzeige aufgenommen worden. Wie eine Sprecherin sagte, ist nicht auszuschließen, dass das Video von Polizisten weitergegeben wurde. Das Landeskriminalamt ermittle wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz.

Über Öffentlichkeitsfahndungen mit Foto oder Video entscheiden Richter oder Staatsanwälte. Die Polizei muss vorher alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Dabei geht es auch um den Schutz der Opfer.