Melanie-Prozess: Höchststrafe für Angeklagten

Hildesheim (dpa) - Für den Mord an seiner Internetbekanntschaft Melanie ist ein Mann aus Niedersachsen zur Höchststrafe „lebenslang“ verurteilt worden. Der 27 Jahre alte Hartz-IV-Empfänger hatte sich Internet als Frau ausgegeben, um sein späteres Opfer in seine Wohnung zu locken.

Dort wollte er Melanie vergewaltigen. Als sich die 23-jährige Floristin wehrte, brachte der Mann sie mit mehreren Messerstichen um und verging sich an der Leiche.

Melanies Körper zeigte bei der Obduktion mehr als 20 Stich- und Schnittverletzungen. Das Landgericht Hildesheim stellte am Montag die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. „Soviel emotionale Kälte wie bei dem Angeklagten erlebt man selten“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl in seiner Urteilsbegründung.

Der 27-Jährige hatte sich in einer Internet-Plattform als Frau namens „Sarah“ ausgegeben und die arglose Melanie in seine Wohnung gelockt, weil er Sex mit ihr haben wollte. Nach Überzeugung der Richter wehrte sich die junge Frau heftig dagegen, der Angeklagte griff zu einem Steakmesser und verletzte sie beim Kampf im Wohnzimmer. Gegen den 1,92 Meter großen und 120 Kilogramm schweren Mann habe die zierliche Melanie keine Chance gehabt, betonte der Richter. Der Angeklagte zerrte das stark blutende Opfer ins Badezimmer und töte es dort. Später verging er sich an der Leiche.

„Das ganze Leben des Angeklagten ist auf Sex fixiert“, sagte Pohl. Er kreise nur um sich selbst und interessiere sich für niemand anderen. Der 27-Jährige habe mit sehr vielen verschiedenen Frauen Sex gehabt, die Beziehungen waren meist nur kurz. „Die Trennungen verliefen alles andere als harmonisch, der Angeklagte bedrohte seine Ex-Freundinnen“, sagte der Vorsitzende Richter. Der 27-Jährige habe zwar eine Persönlichkeitsstörung, bei der Tat sei er aber berechnend vorgegangen und deshalb voll schuldfähig.

Über Melanies Handy war die Polizei auf die Spur ihres Mörders gekommen. Darauf hatte sie eine SMS mit der Wegbeschreibung zum Treffpunkt entdeckt - der Wohnung des 27-Jährigen.

Die Verteidigung hat noch im Gericht Revision angekündigt: Sie hatte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags und die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik gefordert.