Das Landgericht Mönchengladbach sprach den 54-Jährigen wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge, zwei fahrlässigen Tötungen und 21 Fällen von Körperverletzung schuldig.
Der Mediziner hatte in der St. Antonius-Klinik in Wegberg unter anderem Zitronensaft als Desinfektionsmittel an frisch operierten Patientenwunden eingesetzt und gesunde Organe entnommen. Zusätzlich zur Haftstrafe darf er seinen Beruf vier Jahre lang nicht ausüben.